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Guido-1

Antwort auf: Urteil: GdB bei Schilddrüsenkrebs und Stimmbandlähmung

| Beitrags-ID: 327705

Hallo Forum, der letzte Beitrag zu dem Thema GdB bei Schilddrüsenkrebs und Stimmbandlähmung“ ist schon 10 Jahre alt. Meine Diagnose: Op in 1/2020, papilärres SD pT2 ohne weiteren Lymphknotenbefall, einseitige Stimmbandlähmung, Anpassungsstörungen.

Ich habe jetzt im Juli 2020 einen Bescheid bekommen, der GdB wurde auf 50% festgelegt. Zitat „Ihre Beeinträchtigung „Gewebeneubildung der re.Schildrüse, Resektions-OP 1/2020 mit Stimmbandlähmung habe ich wegen der ungeswissen weiteren Krankheitsverlaufes und der besonderen Begleitumstände der Erkrankung höher bewertet. Ohne diese Besonderheiten wäre die Bewertung niedriger.“

Das kommt mir seltsam vor, gerade auch wenn ich dieses Thema hier im Forum durchlese. Ich lese hier, dass 50% nur für den Krebs normal sind und eine Stimmbandlähmung zusätzlich 10 bis 30 % ausmacht. Würdet ihr mir raten, hier Einspruch zu erheben?! Muß ich den Anwalt selbst zahlen, wenn ich das mache? Es wäre schön, wenn mir jemand einen Rat geben könnte. Gruß, Guido