Schreib‘ mal von der anderen Seite (als Psychotherapeutin (HPG) OHNE KK-Zulassung).
Anerkannte Verfahren bei KK sind tiefenpsycholog. Verfahren und Verhaltenstherapie. Alles andere erkennen sie erstmal nicht an.
Bei HeilpraktikerInnen für Psychotherapie gibt es die Einzelfall-Möglichkeit bei gesetzl. KK – mäßiger Erfolg! Hängt vor allem von der Methode, der Praxisumgebung (Land-Stadt, Überangebot oder nicht) und der Bekanntheit des/der PsychotherapeutIn bei der regionalen KK-Niederlassung.
Mit privat versicherten PatientInnen sieht es natürlich besser aus. Da können wir als Psychotherapeuten (HPG) über Kasse abrechnen.
Habe schon die unterschiedlichsten Sachen erlebt, deshalb immer mein Aufruf: gebt nicht gleich ‚klein bei‘ als KlientInnen bei Eurer KK, legt in jedem Fall erstmal Widerspruch ein. Mitunter kann man seinen TherapeutInnenwunsch durchkriegen! 😉
Gruß, Tvista
Wenn eine Tür sich schliesst, will ein Tor sich öffnen ! 😉