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Antwort auf: Schwebi-Änderungsantrag sinnvoll bzw. erfolgreich??

| Beitrags-ID: 332080

Hallo Johanna,

nein zusammengerechnet wird nicht.
Der GdB wird zunächst immer erstmal nach der „schlimmsten“ Behinderung berechnet. Einen Zuschlag kann es aber geben, wenn die zusätzlichen Sachen das Gesamtbild eben verschlimmern, wobei es im Wesentlichen eben auf die tatsächlichen Einschränkungen ankommt (bzw. ankommen sollte!).

Die einseitige Rekurrensparese hat mir 10% zusätzlich eingebracht. Für sich allein hätten das beim damals vorliegenden Beschwerdebild auch 20% sein können, man war aber offenbar der (wohl auch berechtigten) Ansicht, dass die zusätzlichen Einschränkungen nur einen Aufschlag von 10% rechtfertigen.

Änhlich dürfte es sich mit anderen Einschränkungen verhalten: Man kann mit einem Aufschalg rechnen, dieser dürfte in der Regel aber nicht so hoch ausfallen wie für die betreffende Krankheit/Störung in der GdB-Tabelle allein ausgewiesen ist.

Es wird also durchaus sinnvoll sein, einen Verschlimmerungsantrag zu stellen, runtergestuft wird man nicht.

Viele Grüße
Karl

Ich muß mit der Gewohnheit brechen, ehe sie mich gebrochen hat.
G.C.Lichtenberg

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