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Antwort auf: Soll ich gegen den Bescheid Wiederspruch einlegen?

| Beitrags-ID: 334536

Hallo Michael,

Einspruch brauchst Du nicht einlegen.

Das mit dem Überbewertet sein bedeutet nur, dass man dir einen GdB von 80 zugesteht, obwohl es dir (möglicherweise) gar nicht so schlecht geht. Das ist einfach so vorgesehen, dass es nach einer Krebserkrankung erstmal Schwebi gibt, egal, wie gut oder schlecht es demjenigen geht.

Wenn nach Ablauf der Heilungsbewährung nix neues gewachsen ist (was ich dir wünsche), wird neu untersucht und meistens ist die Schwebi dann weg, obwohl man sich trotzdem immer noch nicht gesund fühlt.

Da liegt aber die Krux: Die Auflagen sind sehr hoch und nur weil Du Tabletten nehmen musst und dich immer noch beeinträchtigt fühlst, heißt das nicht, dass Du im Sinne des Gesetzgebers schwerbehindert bist.

Warte die Heilungsbewährung ab und sieh dann, wie es dir geht. Gegen einen neuen Bescheid kannst Du dann immer noch Einspruch erheben.

Ich verstehe nur nicht, dass Du nach 2 Jahren einen neuen Ausweis bekommst und die 5 Jahre von Neuem beginnen (wobei, freu dich drüber). War denn während der ersten Heilungsbewährung noch etwas (neue Erkrankung, Verschlimmerung etc.)?

Viele Grüße
Tuvok

Nicht die Krankheit bestimmt dein Leben, sondern Du selbst!