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Antwort auf: Soll ich gegen den Bescheid Wiederspruch einlegen?

| Beitrags-ID: 334540

Hallo,

bei Michaela scheinen ja die Metastasen gesichert zu sein (hatte ich so verstanden). Insofern sollte das kein Problem darstellen.

Da bei den Versorgungsämtern oft nach Aktenlage und den mitgesandten Befunden entschieden wird, vermute ich, dass auch viel davon abhängt, wie eben der Befund formuliert wurde. Wenn bei einem erhöhten TG (natürlich nur wenn er hinsichtlich TAK und Wiederfindung aussagekräftig ist) ärztlicherseits ein Rezidiv (man muss es ja nicht Metastase nennen) bescheinigt wird, sollte das zumindest bessere Chancen versprechen, als wenn nur ein Verdacht ausgesprochen wird. Bei einem unter Suppression deutlich erhöhten TG, der vorher einmal unterhalb der Nachweisgrenze war, ist die Diagnose Rezidiv doch eigentlich nicht aus der Luft gegriffen, auch wenn noch kein Bildgebung möglich ist?

Viele Grüße
Karl

Ich muß mit der Gewohnheit brechen, ehe sie mich gebrochen hat.
G.C.Lichtenberg

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