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Emilie

Antwort auf: Abfindung für Tetanie nach falscher Medikation

| Beitrags-ID: 343183

Hallo Frauke,

ich habe bzgl. erlittener Tetanie, falscher Medikation und unerlaubter Entfernung eines Organs eine Anwältin genommen.
Es ging nur ein Schreiben raus an die Klinik. Der Chefarzt war so fair sofort Defizite bzgl. Tetanie und falscher Medikation einzuräumen (wobei er auch nicht anders gekonnt hätte, denn meine Beschreibung deckte sich mit der Dokumentation der Pflegekräfte und ich hatte eine Zeugin).
Die Entfernung der NS wurde als Schicksalhaft beschrieben. Ich wäre über das Risiko aufgeklärt worden.
Von der Garantie, die er mir nach der Tetanie gab, dass die NS wieder anspringen, hat er nichts geschrieben.
Gängig ist das allerdings nicht, laut meiner Anwältin. Sie meinte, dass andere oft nichts bezahlen.
Aber wenn ich bedenke,
– dass ich meine PKV nie wieder wechseln kann,
– evtl. auf Medikosten von 500,- € im viertel Jahr sitzen bleibe, wenn die PKV das mal nicht mehr zahlen
– die meisten Ärzte sich mit diesem Krankheitsbild nicht auskennen
– es evtl. Folgeerscheinungen geben kann
dann finde ich es doch sehr enttäuschend, dass ein Chefarzt, der sich als sehr guter Praktiker mir gegenüber verkauft hat, so einen Begriff wie Schicksalhaft in den Mund nimmt. Naja, er hat ja kein Geldproblem.
Übrigens kooperiert Ihr mit dieser Klinik. Es ist die Paracelcus-Klinik in Durlach/Karlsruhe.
Der Oberarzt sagte mir, dass beim Zunähen der Anästhesist geknurrt hätte, weil es ihm zu lange ging. Würde mich als Arzt schämen, wenn ich so ein Pfuscher bin und mich auch noch Oberarzt nenne. Man weiß ja, dass jede Minute bei einer OP zählt – wahrscheinlich haben meine Gefäße durch die Länge der OP einen Infarkt erlitten und die NS wurden somit nicht mehr mit Blut versorgt.

Viele Grüße
Emilie