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Antwort auf: Jetzt noch Anspruch auf Reha?

| Beitrags-ID: 362552

Hallo Hannes,

der „Anspruch“ dürfte unabhängig von der RJT sein und für eine AHB dann ersatzweise auch nach der OP bestanden haben.

Eine erste onkologische Reha sollte normalerweise spätestens ein Jahr nach Abschluss der Primärtherapie (in diesem Falle die OP) beginnen. Ich würde aber trotzdem versuchen eine Reha zu beantragen. Die SRGE Krebs kommt bzgl. der Beantragung nur in NRW zum tragen. Sonst geht der Weg in der Regel über die Krankenkasse, die dann entscheidet ob, sie oder die Rentenversicherung als Kostenträger infrage kommt.

Wenn feststeht, dass sowieso nur die DRV infrage komt, kann man auc direkt dort beantragen. Hilfreich könnte auch sein, sich bei der Beantragunng von einer der Stellen der Deutschen Krebsgesellschaft beraten zu lassen. Adressen findest Du hier:
http://www.sd-krebs.de/phpBB2/linkcat82.html
Eine Interaktive Karte hier:
Karte: Krebsberatungsstellen.

Viele Grüße
Karl

Ich muß mit der Gewohnheit brechen, ehe sie mich gebrochen hat.
G.C.Lichtenberg

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