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schlittenhund
papill-Sd-Karz.pT3, N1b,MO

Antwort auf: Studie: Arbeitslosigkeit, geringes Einkommen nach SD-Krebs

| Beitrags-ID: 366998

Hallo,

die Frage ist nur, ist man denn überhaupt verpflichtet, diese Krankheit anzugeben? Fällt dies nicht unter den Datenschutz?
Wenn man einen guten Verlauf hat und nur 1x pro Jahr zur Nachsorge geht, fällt dies doch niemandem auf, oder?

Mir ist dieser Gedanke deswegen gekommen, weil, als ich bei der RJT war, eine Mitpatientin jammerte, nun, mit Krebs, würde sie sicherlich kein Mann mehr jemals heiraten. Daraufhin meinte die Nachtschwester salopp, sie müsse die Krankheit ja niemandem erzählen bzw. an die große Glocke hängen. Andere Menschen hätten auch so manches Geheimnis.

Was meint ihr dazu?
Viele Grüße,
Schlittenhund