Hallo Maria,
Dank für den Hinweis auf den Ombudsmann. Den halte ich auf alle Fälle mal in der Hinterhand. Aber: „[…] eine vorherige erfolglose Beschwerde beim Versicherungsunternehmen [ist] eine Verfahrensvoraussetzung.“
Soweit bin ich ja noch nicht. Ich brauche erstmal Hilfe bei der Beurteilung, wer Recht hat, der Arzt oder die Kasse.
Es geht um 3 Nummer / Positionen der GOÄ, die laut Kasse nur als Einzelleistung aber nicht im Zusammenhang einer SD-OP abgerechnet werden können.