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Antwort auf: Schutz Kinder nach RJT

| Beitrags-ID: 372802

Hallo Susan,

in Deutschland haben wir das große Problem, dass es keine interdisziplinäre (S3-)Leitlinie gibt für die Behandlung des Schilddrüsenkarzinoms (mit der Radioiodtherapie).

Es gibt lediglich eine Verfahrensanweisung aus dem Jahr 2007 der Nuklearmediziner selber für die Radioiodtherapie.
Danach richtet sich das Vorgehen, was bei dir vorgeschlagen wird, und das ist relativ üblich in Deutschland (in anderen Ländern nicht).
( FAQ: Was ist eine Leitlinie? Was ist eine Richtlinie?)

Aus rein rechtlichen Gründen dürfte daher die Klinik (und viele andere) – diesbezüglich vermutlich kein Aufklärungsfehler begangen haben.

Da es in Deutschland keine interdisziplinäre Leitlinie für das Schilddrüsenkarzinom gibt, verweisen wir jedoch u.a. auf die amerikanische Leitlinie.
Mit diesen Informationen kannst du um ein zweites Aufklärungsgespräch bitten (oder auch eine Zweitmeinung einholen).
Dies sollte eigentlich kein Problem sein.

Und – wie oben im Beitrag geschrieben – wird in dieser amerikanischen Leitlinie auf verschiedene Studien verwiesen, die zu unterschiedlichen Ergebnissen kommen (kein zusätzlicher Nutzen =“nicht sicherer“ vs. zusätzlicher Nutzen „sicherer“).

Also ich möchte Dir keinesfalls das Vertrauen in Deine Ärzte nehmen, auch wenn es natürlich sehr wünschenswert ist, dass die Ärzte von sich aus dem Patienten mit den entsprechenden Informationen versorgen, so dass wirklich eine gemeinsame Entscheidung über das weitere Vorgehen getroffen wird (= Shared Decision Making).
Dieses Shared Decision Making wird zwar zunehmend auch von der Politik gefordert, aber das ist ein langer Prozess, der sowohl Veränderungen beim Arzt als auch beim Patienten erfordert (es gibt auch viele Patienten, die sich nicht informieren möchten).

Für das zweite Aufklärungsgespräch oder auch für die Zweitmeinung möchte ich dir nochmal unser Merkblatt: Arzt-Patienten-Gespräch nahelegen.
Die richtige Einstellung zum Arzt ist für das Gespräch sehr wichtig.

Viele Grüße
Harald