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Antwort auf: Risiken und Nebenwirkungen von Selbstständigkeit

| Beitrags-ID: 375606

Hallo Schildkröte,

Wenn du den Betrieb verkaufst und kein Einkommen mehr hast, kannst du Leistungen zur Grundsicherung beim Jobcenter beantragen. Allerdings sind die Beträge für Schonvermögen recht gering, sodass man fordern wird, dass du den größten Teil des Erlöses aus einem Firmenverkauf zur Deckung der laufenden Lebenshaltung aufwenden musst, bevor du in den Leistungsbezug kommst.
Auf der anderen Seite sind nach meiner schon etliche Jahre zurück liegenden Erfahrung die Bemühungen der Jobcenter um Kunden, die noch nicht im Leistungsbezug stehen, eher bescheiden.
Wenn seitens des Jobcenters Vermtittlungsbemühungen oder Umschulungsmaßnahmen unternommen werden, ist die Schwerbehinderung sehr wohl ein Einflussfaktor, sowohl, was die angebotenen Stellen betrifft, da es ggf. zusätzliche Unterstützung für Arbeitgeber gibt, als auch für evtl. Umschulungsmaßnahmen.
Man muss aber leider davon ausgehen, dass ernsthafte Bemühungen erst dann stattfinden, wenn man im Leistungsbezug steht und alle zu verwertenden Rücklagen aufgebraucht sind. Das war jedenfalls meine Erfahrung.

EU-Rente geht meines Wissens nur, wenn du eine Mindestzeit rentenversichert warst UND innerhalb einer bestimmten Zeit vor der Beantragung versichert warst. Das trifft meistens nicht zu.



@Stefan
: Ich melde mich noch per PN.

Viele Grüße
Karl

Ich muß mit der Gewohnheit brechen, ehe sie mich gebrochen hat.
G.C.Lichtenberg

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