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Antwort auf: Grad der Behinderung

| Beitrags-ID: 383395

Hallo Andrea,

Auf den vorhandenen GdB und die Dauer seiner Gültigkeit wirkt sich ein neuer Antrag nicht aus, da die zusätzliche Beeinträchtigung ja den Grund der älteren nicht aufhebt.

Die GdBs werden zwar nicht addiert, d.h. es werden jetzt bei einem neuen Antrag nicht 100% werden, aber es wird vermutlich schon etwas hinzu kommen. Und für dieses hinzu Gekommene gilt dann auch die Heilingsbewährung.

Ich würde wohl einen Antrag stellen. Ob das von Vorteil ist, muss aber natürlich jede*r selbst entscheiden.

Viele Grüße
Karl

Ich muß mit der Gewohnheit brechen, ehe sie mich gebrochen hat.
G.C.Lichtenberg

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