Hallo,
habe das Thema von der AG Schwerbehinderung, ins Forum Patientenrechte Schwerbehinderungverschoben.
Zur Frage: Du musst nach den 5 Jahren konkret nun nachweisen, worin deine Beeinträchtigung liegt. Täglich eine Tablette nehmen zu müssen, wird nicht als Beeinträchtigung gewertet.
Aber wenn du Probleme mit der Schilddrüsenhormoneinstellung hast, z.B. Fatigue, Konzentrationsstörungen, … das wird dann berücksichtigt.
Viele Grüße
Harald