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Antwort auf: Schwerbehinderung/Heilungsbewährung

| Beitrags-ID: 387676

Hallo,

habe das Thema von der AG Schwerbehinderung, ins Forum Patientenrechte Schwerbehinderungverschoben.

Zur Frage: Du musst nach den 5 Jahren konkret nun nachweisen, worin deine Beeinträchtigung liegt. Täglich eine Tablette nehmen zu müssen, wird nicht als Beeinträchtigung gewertet.

Aber wenn du Probleme mit der Schilddrüsenhormoneinstellung hast, z.B. Fatigue, Konzentrationsstörungen, … das wird dann berücksichtigt.

Viele Grüße
Harald