Bei REHADAT steht dazu, das in der Heilbewährungszeit von 2-5 Jahren der GdB, wegen der Gefahr eines Rückfalls grundsätzlich höher bewertet wird, als es die eigentliche Erkrankung erlaubt.
Man bekommt in der Heilbewährung also etwas mehr an GdB und wird danach eben wieder auf den normalen GdB dieser Erkrankung zurückgestuft.