Hallo,
da seltenen Erkankungen mit besonderem Risiko in der Impfverordnung nicht alle einzeln aufgeführt werden können, git es ja das instrument der Einzelfallentscheidung, um sich zumindest für Prio 2 zu qualifizieren. Die Entscheidung trifft eine vom jeweiligen bundesland zu beauftragende Stelle, die ein Attest oder einen befund bestätigen muss.
Um eine Einstufung in Prio 2 zu ereichen ist dieser Text vemutlich sehr hilfreich, insbesondere der Abschnitt, in dem explizit auf das erhöhte Risiko hingewiesen wird. Diesen Text, zusammen mit einem Befund oder der bestätigung eines Arztes, dass man Hypopara ist, sollte dann den jeweiligen Stellen vorglegt werden, um die Bestätigung zu erhalten, die man für die Zusage eines Impftermins braucht(in dem Fall, wie in der ganzen Pandemie erweist sich wieder mal der Föderalismus als wenige hilfreich).
Da nächste Woche die Impfverordnung nochmal geändert wird (habe gerade den Referentenentwurf erhalten) und dann ggf. auch Hausärzte mitimpfen können, wird sich das Prozedere evtl. nochmal ändern.
Viele Grüße
Karl
Ich muß mit der Gewohnheit brechen, ehe sie mich gebrochen hat.
G.C.Lichtenberg
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