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Antwort auf: Covid 19 und Calciummangel – erste Studien

| Beitrags-ID: 390109

Hallo Leute!

Gute Nachrichten:

Habe bei meinen Recherchen herausgefunden, dass für die sogenannte Einzelfallentscheidung das Vorhandensein einer seltenen Erkrankung ausreicht, da es hier keine hinreichenden Erkenntnisse über einen Verlauf bei einer Corona Infektion gibt.
Steht auch auf der ACHSE Seite:

https://www.achse-online.de/de/Aktuelles/2021/0111-ACHSE-begruesst-Aktualisierung-der-STIKO-Impfempfe.php

Ebenso im offiziellem Schaubild der STIKO, das ihr im Anhang findet.

Das müsste zur Vorlage beim Arzt reichen.Er müsste demnach nur das Vorliegen einer seltenen Erkrankung bescheinigen. Und dann muss damit ein Antrag auf Einzelfallentscheidung gestellt werden. Um dem Ganzen dort noch ein wenig Nachdruck zu verleihen, um evtl noch in Gruppe 2 zu rutschen würde ich die o.g. Veröffentlichungen hinzufügen und darauf hinweisen, dass Hypopara Patienten in GB schon im letzten Jahr der extrem!!! vulnerablen Gruppe zugeordnet wurden.

EDIT:LAUT STIKO MUSS DIE INDIKATIONSTELLENDE PERSON, ALSO DER ARZT EINE EINSTUFUNG IN GRUPPE 2 ODER 3 VORNEHMEN.DAS BEDEUTET MAN MUSS ES MIT DEM BEHANDELNDEN ARZT DISKUTIEREN, FALLS MAN SCHON IN GRUPPE 2 LANDEN WILL.

Ich mach dann mal weiter..

Liebe Grüße

Kaya