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Antwort auf: Ehrenamtspauschalen – Förderung und Stärkung des ehrenamtlichen Engagements

| Beitrags-ID: 455365

Hallo,

„…. Steuervergünstigungen und in Rentenanrechnungszeiten für ehrenamtlich Tätige …“

da sind sie wieder, die Steuervergünstigungen, die ich glaubte bei der Diskussion zum Papier Krebs und Armut überwunden zu haben.

Auch als die Pauschalen der Nachteilsausgleich für Schwerbehinderte erhöht wurden jubelte Ein großer Behindertenverband.

Diejenigen, die sich ehrenamtliche Arbeit am wenigsten leisten können, weil sie arm sind, haben von Steuervergünstigungen wenig bis überhaupt nichts, da sie oft ein Einkommen unterhalb des Grundfreibetrags haben und deshalb keine Einkommensteuer bezahlen. Den größten Nutzen haben die, die ihn am wenigsten brauchen, die Menschen mit hohem zu versteuernden Einkommen.

Rentenanrechnungszeiten können sinnvoll sein nützen aber tendenziell ebenfalls eher den Einkommensstarken. Arme Menschen und EU-Rentner*innen haben oft nur sowieso zu geringe Ansprüche, als dass sie durch die zusätzlichen Anwartschaft über den Rentenanspruch hinaus kämen, der eine Aufstockung durch Grundsicherung notwendig macht. Dann wird allerdings die gesamte Rente egal in welcher Höhe auf die Leistung angerechnet und ein geringer  ggf. durch die ehrenamtlichen Arbeit erworbeneelr zusätzlicher Anspruch zur gesetzlichen Rente verpufft.

Die beste Möglichkeit der Anerkennung ehrenamtlichen Engagements, die gleichmäßig allen Einkommens Klassen hilft und zu eben diesem Engagement motiviert, ist immer noch die Ehrenamtspauschale, die direkt gezahlt wird.

Dass es Menschen gibt, die unterhalb des steuerlichen Existenzminimums leben, und gar nicht mal so wenige, die sich auch ehrenamtlich engagieren wollen, scheint für viele nur schwer vorstellbar zu sein.

Viele Grüße

Karl

 

Ich muß mit der Gewohnheit brechen, ehe sie mich gebrochen hat.
G.C.Lichtenberg

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