Update 27.8.2019: Aktueller Stand: August 2019
Hallo,
das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz hat in einer Broschüre alle wichtigen Informationen zur Patientenverfügung zusammengestellt:
Leiden, Krankheit, Sterben: Wie bestimme ich, was medizinisch unternommen werden soll, wenn ich entscheidungsunfähig bin?
Inhaltsverzeichnis
- Die Patientenverfügung
- 1.1 Was ist eine Patientenverfügung?
- 1.2 Brauche ich unbedingt eine Patientenverfügung, was sollte ich bedenken?
- 1.3 Welche Form muss meine Patientenverfügung haben?
- 1.4 Wie bekommt die behandelnde Ärztin oder der Arzt meine Patientenverfügung?
- 1.5 Muss meine Patientenverfügung beachtet werden?
- 1.6 Warum sollte ich meiner Patientenverfügung auch eine Beschreibung meiner persönlichen Wertvorstellungen beifügen?
- 1.7 Wie kann ich noch vorsorgen, wenn ich nicht mehr selbst
entscheiden kann?- 1.8 Wo kann ich mich näher informieren?
- 1.9 Wie formuliere ich eine schriftliche Patientenverfügung?
- 1.10 Handreichungen für eine schriftliche Patientenverfügung
- 1.11 Empfohlener Aufbau einer Patientenverfügung und ergänzende Aussagen
- Die Textbausteine für eine schriftliche
Patientenverfügung
- 2.1 Eingangsformel
- 2.2 Exemplarische Situationen, für die die Verfügung gelten soll
- 2.3 Festlegungen zu Einleitung, Umfang oder Beendigung bestimmter ärztlicher Maßnahmen, zum Beispiel:
- 2.3.1 Lebenserhaltende Maßnahmen
- 2.3.2 Schmerz- und Symptombehandlung
- 2.3.3 Künstliche Ernährung und Flüssigkeitszufuhr
- 2.3.4 Wiederbelebung
- 2.3.5 Künstliche Beatmung
- 2.3.6 Dialyse
- 2.3.7 Antibiotika
- 2.3.8 Blut/Blutbestandteile
- 2.4 Ort der Behandlung, Beistand
- 2.5 Entbindung von der ärztlichen Schweigepflicht
- 2.6 Aussagen zur Verbindlichkeit, zur Auslegung und Durchsetzung und zum Widerruf der Patientenverfügung
- 2.7 Hinweise auf weitere Vorsorgeverfügungen
- 2.8 Hinweis auf beigefügte Erläuterungen zur Patientenverfügung
- 2.9 Organspende customlink type=“t“ id=“24365″]FAQ: Organspende nach Schilddrüsenkrebs möglich?[/customlink
- 2.10 Schlussformel
- 2.11 Schlussbemerkungen
- 2.12 Information/Beratung
- 2.13 Ärztliche Aufklärung/Bestätigung der Einwilligungsfähigkeit
- 2.14 Aktualisierung
- Die Beispiele
- 3.1 Beispiel 1
- 3.2 Beispiel 2
- Die Fußnoten
- Impressum
Hinweis zur Broschüre zum Beschluss des BGH vom 6. Juli 2016 durch das Ministerium:
Die vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) herausgegebene und ständig aktualisierte Broschüre „Patientenverfügung“ informiert über die Möglichkeiten, eine Patientenverfügung zu verfassen und enthält weitere Informationen und Handreichungen für die Erstellung einer individuellen Patientenverfügung. In Übereinstimmung auch mit den jüngsten Ausführungen des BGH wird in der Broschüre darauf hingewiesen, dass keine allgemeinen Formulierungen verwendet werden sollen.
(…)
Schließlich wird an verschiedenen Stellen in der Broschüre empfohlen, sich bei der Abfassung der Patientenverfügung von einer fachkundigen Person beraten zu lassen (…). Denn die Informationen und Handreichungen des BMJV verstehen sich lediglich als Anregung und Formulierungshilfen. Eine Patientenverfügung muss aber grundsätzlich jeder nach seinen Wertvorstellungen und Behandlungswünschen für den Fall der Entscheidungsunfähigkeit für sich selbst erstellen. Hierbei ist die Beratung durch einen Arzt oder eine andere fachkundige Person oder Organisation hilfreich, um sich selbst Klarheit über das Gewollte zu verschaffen und Wertungswidersprüche zwischen einzelnen Äußerungen und Festlegungen zu vermeiden.
Die Broschüre kann per Download von der Seite des Bundesministeriums oder als Broschüre über unsere Bundesgeschäftsstelle kostenfrei bestellt werden.
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