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Aufgaben von Bundesvorstand und Mitglieder-Beirat

Bundesvorstand, Mitglieder-Beirat und Bundesgeschäftsführer, 27.03.2022

Der Mitglieder- Beirat            

  • berät den Vorstand
  • Kontrolliert den Vorstand
  • Kann per Vollmacht des Vorstandes an Veranstaltungen für den Vorstand teilnehmen
  • Trifft sich zur eigenen Absprache und zum Einarbeiten neuer Mitglieder
  • Entscheidet gemeinsam mit dem Vorstand und ist gleichberechtigt
  • Arbeit findet in den Arbeitsgruppen statt

(Foto: Bundesvorstand, Mitglieder-Beirat und Bundesgeschäftsführer am 27.3.2022)

Aufgaben des Bundesvorstand

Die Aufgaben des Bundesvorstand werden in der Satzung (siehe Dokumente) sowie die Aufgabenzuweisung an die Geschäftsführung der Bundesgeschäftsstelle in der Geschäftsordnung (siehe Dokumente) beschrieben. Auszug aus der Satzung:

§ 5 Bundesvorstand

Der Bundesvorstand gem. § 26 BGB besteht aus mindestens einem Mitglied. Besteht der Bundesvorstand aus mehreren Mitgliedern, so gibt es eine Bundesvorsitzende bzw. einen Bundesvorsitzenden und eine/einen oder mehrere Stellvertretende Bundesvorsitzende. Außerdem kann es weitere Mitglieder des Bundesvorstands geben. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch die/den Bundesvorsitzende/n und eine/einen Stellvertretende/n Bundesvorsitzende/n jeweils allein bzw. durch die weiteren Mitglieder des Bundesvorstands jeweils gemeinsam mit der/dem Bundesvorsitzenden oder einer/einem Stellvertretenden Bundesvorsitzenden vertreten.

Besteht der Bundesvorstand aus mehreren Mitgliedern werden Beschlüsse des Bundesvorstandes mit einfacher Mehrheit gefasst, hierüber werden schriftliche Protokolle angefertigt. Bundesvorstandssitzungen können auch per Telefon, Brief, E-Mail oder Online stattfinden. Der Bundesvorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens zwei Mitglieder des Bundesvorstands an der Bundesvorstandssitzung teilnehmen, hiervon mindestens die/der Bundesvorsitzende oder die/der Stellvertretende Bundesvorsitzende. Die Bundesvorstandsmitglieder sind an die Mehrheitsbeschlüsse des Bundesvorstands gebunden.

Der Bundesvorstand bleibt bis zur Wahl eines neuen Bundesvorstandes im Amt. Tritt die/der Bundesvorsitzende vorzeitig zurück oder kann das Amt nicht mehr wahrnehmen, so wählt der verbleibende Vorstand aus seiner Mitte die/den neue/n Bundesvorsitzende/n.

Der Bundesvorstand lädt schriftlich zwei Wochen im voraus mindestens einmal im Jahr zur Mitgliederversammlung ein. Die Einladung kann auch per E-Mail erfolgen. Ist der Bundesvorstand aus gesundheitlichen Gründen nicht fähig eine Mitgliederversammlung einzuberufen, so beruft der Mitglieder-Beirat innerhalb einer Frist von einem Monat eine Mitgliederversammlung ein.

Die/der Bundesvorsitzende führt die laufenden Vereinsgeschäfte.

Ein Mitglied des Bundesvorstands darf für seine Tätigkeit als Bundesgeschäftsführerin bzw. Bundesgeschäftsführer eine angemessene Vergütung erhalten. Mitglieder des Bundesvorstands dürfen für ihre Tätigkeit eine angemessene Vergütung erhalten. Der Bundesvorstand ist berechtigt, eine Bundesgeschäftsführerin bzw. einen Bundesgeschäftsführer als besonderen Vertreter gemäß §30 BGB mit der Erledigung der laufenden Vereinsgeschäfte zu betrauen. Die Bestellung ist im Vereinsregister einzutragen.

Der Bundesvorstand des Vereins ‚Bundesverband Schilddrüsenkrebs – Ohne Schilddrüse leben e.V. ‚ besteht aus folgenden Mitgliedern … siehe Vorstand-Beirat

Aufgaben des Mitglieder-Beirats

Hauptaufgabe des Mitglieder-Beirates Mitglieder-Beirat ist es, den Vorstand zu beraten und kontrollieren.

Der Mitglieder-Beirat kann mit Zweidrittelmehrheit seiner Mitglieder eine außerordentliche Mitgliederversammlung einberufen. Der Mitglieder-Beirat lädt dann schriftlich zwei Wochen im Voraus zur außerordentlichen Mitgliederversammlung ein.

Falls ein einfaches Forums- oder Vereinsmitglied sich benachteiligt fühlt, kann der Mitglieder-Beirat um Beistand gebeten werden, um die Probleme mit dem Vorstand zu diskutieren.

Bei Entscheidungen des Vorstandes, die aus Zeitgründen nicht öffentlich diskutiert werden können, steht der Mitglieder-Beirat als erweitertes Verantwortungs- und Beratungs-Gremium zur Verfügung, um diese Entscheidungen zu diskutieren, evtl. zu korrigieren oder auch diese vor allen Mitgliedern des Vereins bzw. der Mitgliederversammlung abzusichern.

Der Mitglieder-Beirat des Vereins ‚Bundesverband Schilddrüsenkrebs – Ohne Schilddrüse leben e.V. ‚ besteht aus folgenden Mitgliedern … siehe Vorstand-Beirat

Die Mitglieder des Mitglieder-Beirat repräsentieren ebenso wie der Vorstand den Verein mit ihrem richtigen Namen in der Öffentlichkeit.

In jedem Jahr finden zwei Sitzungen des Mitglieder-Beirat gemeinsam mit dem Vorstand statt, um die Arbeit des Vereins besser abzustimmen.

Sitzungen des Mitglieder-Beirat können auch Online stattfinden:  In Monaten, in denen keine Sitzung stattfindet, findet am 2. Donnerstag des Monats von 19.30 bis 20.30 Uhr ein Online-Meeting des Bundesvorstands, Mitglieder-Beirat und der Bundesgeschäftsführung statt.

Die Mitgliederversammlung wählt den Mitglieder-Beirat. Über die Anzahl und die Amtszeit der Mitglieder des Mitgliederbeirats macht die Satzung keine Angaben. Jeder Mitgliederversammlung steht es daher frei, neue Mitglieder zu oder abzuwählen.

Auch wenn die Mitglieder des Mitgliederbeirats den Vorstand beraten und kontrollieren, so können sie den Verein rechtsmäßig nach außen nur mit einer Vollmacht des Vorstandes vertreten.

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