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Antwort auf: Schwerbehinderten-Ausweis in die Rente "retten"

| Beitrags-ID: 323119

Hallo Suschen,

ja, genau. Der Ausweis wird verlängert.

Und wenn die Klägerin bei der Beantragung der Rente den Ausweis vorlegt, reicht das für den Antrag. Den Prozess beim Landessozialgericht wird sie verlieren und dann ist der Ausweis weg. Aber bis dahin hat die Rentenstelle ihn gesehen und will ihn nie wieder sehen.

Viele GRüße
Tuvok

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