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Antwort auf: Verlängerung der Schwerbehindertenprozent?
Hallo Markus,
ich habe gesehen, dass Dir noch niemand geantwortet hat. Die Heilungsbewährung beginnt in der Regel mit der vollständigen Entfernung des Tumors, das dürfte also die erfolgreiche Ablation durch RJT sein. Wenn Du nun eine neue RJT erhalten hast, solltest Du auf jeden Fall, wenn das Versorgungsamt Dir die Prozente kürzen will, darauf hinweisen, so dass ggf. die neue 5 Jahresfrist zu laufen beginnt. Ob dies jedoch tatsächlich von den Versorgungsämtern so gesehen wird, weiß ich nicht definitiv. Hier noch ein Link zu einem älteren Beitrag zu diesem Thema.
https://www.sd-krebs.de/phpBB2/ftopic14011.html
Gruß
Urmel