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Minderung der Erwerbsfähigkeit/ EU-Rente nach SD-Krebs?

Minderung der Erwerbsfähigkeit/ EU-Rente nach SD-Krebs?

| Beitrags-ID: 255723

Guten Abend,

bevor ich zu meiner Kernfrage komme möchte ich gerne ein paar Randinformationen nennen und mich vorstellen (Knigge muss sein) um einen möglichst guten Einblick auf mein Leben zu gewährleisten.
Ich bin 29, männlich, Soldat auf Zeit und habe vor ca. 1,5 Jahren meine Diagnose bekommen. Schilddrüsen-CA bösartig mit ein paar ordentlichen bereits entfernten Metastasen. Ich habe bereits 2 Radiojod-Therapien hinter mir und sitze jetzt gerade wieder im „Bunker“ nach gestriger Gabe von Jod131. Morgen läuft das PET-CT um zu schauen wie es weiter gehen soll.

Vom subjektiven Aspekt her (Psyche mal außen vor) fühle ich mich körperlich super. Bin sehr sportlich, hatte auch während meiner OP’s die es in sich hatten und direkt danach nie Schmerzen. Bin körperlich nicht eingeschränkt und fühle mich fit. Trotzdem muss ich davon ausgehen, dass ich nicht ewig Bäume ausreißen kann. In einem Jahr beginnt der „Endteil“ meiner Bundeswehrkarriere und muss mir über einen Job Gedanken machen wo ich sicher im Sattel sitze. Ich habe Familie und ein Haus abzubezahlen, daher muss ich Gehaltseinbußen vermeiden. Wenn ich eine Minderung der Erwerbstätigkeit vorweisen kann bzw. dessen Berechtigung, hätte ich bessere Aussichten auf einen Job weiterhin im öffentlichen Dienst. Ich bin der letzte der den sozialen Gedanken ausnutzen möchte und habe mir immer sonst was aufgerissen um zu punkten. Jetzt muss ich lernen auf mich zu achten, mich nicht zu verheizen und alles so vorzubereiten damit ich auch in Zukunft genug Zeit für Kinder, Familie und mich habe.

Also zurück zu meiner Frage.
Habe ich als gegenwärtiger Krebspatient ein grundsätzliches Recht auf eine Minderung der Erwerbstätigkeit?

Ich möchte mich schonmal im voraus für euer Engagement bedanken. Zu diesem Thema habe ich hier nämlich leider nichts gefunden.

Antwort auf: Minderung der Erwerbsfähigkeit/ EU-Rente nach SD-Krebs?

| Beitrags-ID: 370013

Hallo swampy,

willkommen im Forum!

Habe deine Frage ins Unterforum Patientenrechte (allg.) verschoben, da ist es besser aufgehoben.

Meines Wissens haben bislang nur Schilddrüsenkrebspatienten, die an einem fortgeschrittenen Schilddrüsenkrebs leiden, der auch mit Tyrosinkinase-Inhibitoren behandelt wird, und die erhebliche Einschränkungen der Lebensqualität haben, bislang eine Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) bzw. eine EU-Rente (Erwerbsunfähigkeitsrente oder Erwerbsminderungsrente) erhalten.

Habe entsprechend deinen Titel deines Beitrags ergänzt, damit der Beitrag auch besser gefunden wird.

Viele Grüße
Harald

Urmel

Antwort auf: Minderung der Erwerbsfähigkeit/ EU-Rente nach SD-Krebs?

| Beitrags-ID: 370014

Hallo Swampy,

hinsichtlich einer Erwerbsminderungsrente sind die medizinischen Voraussetzungen, dass der Betreffende auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt weniger als 3 Stunden täglich arbeiten kann. Wenn ich Deinen Beitrag richtig interpretiere, ist dies bei Dir derzeit nicht der Fall. Daneben gibt es eine Erwerbsminderungsrente wegen teilweiser Erwerbsminderung, wobei hier die Voraussetzung ist, dass der Betreffende tgl. mehr als 3 Stunden, jedoch weniger als 6 Stunden auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt tätig sein kann. Ähnliche Voraussetzungen gelten auch im Beamtenverhältnis, nur heißt es da teilweise oder ganze Dienstunfähigkeit.

Unabhängig davon, hast Du Anspruch auf einen Schwerbehindertenausweis. Damit ist es dann so, dass Du bei Bewerbungen, wenn Du die in der Stellenausschreibung geforderte Qualifikation(z.B. im öffentlichen Dienst die Ausbildung zum mittleren Dienst)für die jeweilige Stelle erfüllst, auf jeden Fall zum Vorstellungsgespräch eingeladen werden musst. Diese Verpflichtung ergibt sich für Arbeitgeber im öffentlichen Dienst aus § 82 SGB IX und der hierzu ergangenen Rechtsprechung.

Ich hoffe, ich konnte Dir etwas helfen.

Gruß
Urmel

Anonym
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