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Bundesministerium für Gesundheit stoppt die Finanzierung der Koordination der Patientenbeteiligung bei der BAG Selbsthilfe

Bundesministerium für Gesundheit stoppt die Finanzierung der Koordination der Patientenbeteiligung bei der BAG Selbsthilfe

| Beitrags-ID: 440906

Das Bundesministerium für Gesundheit stoppt die Finanzierung der Koordination der Patientenbeteiligung bei der BAG Selbsthilfe. Pressemitteilung unseres Dachverbandes der Selbsthilfeorganisationen in Deutschland, der BAG Selbsthilfe, vom 02.02.2023

Logo der BAG Selbsthilfe

Patientenorientierung im Gesundheitswesen ist nur mit der Selbsthilfe und nicht gegen die Selbsthilfe möglich

1. Die maßgeblichen Patientenorganisationen nach § 140f SGB V sorgen seit fast 20 Jahren für eine wirkungsvolle und kompetente Vertretung der Belange von Patientinnen und Patienten in zahlreichen Gremien des Gesundheitswesens.

Dies ist nur dadurch möglich, dass die BAG SELBSTHILFE als Koordinierungsstel-le für alle maßgeblichen Patientenorganisationen das Beteiligungsgeschehen organisiert.

Über viele Jahre wurde der hiermit verbundene, nicht unerhebliche personelle Aufwand im Wege der Projektförderung durch das Bundesministerium für Ge-sundheit gefördert.

Nun stellt sich das Ministerium auf den Standpunkt, dass eine „Durchfinanzierung“ der BAG SELBSTHILFE nicht mehr in Frage komme. Damit wird gleichzeitig auch die Arbeit der Koordinierungsstelle und die Um-setzung der Patientenbeteiligung insgesamt in Frage gestellt.

Wir fordern daher, umgehend eine Regelung zu schaffen, die eine stabile Refinanzierung der Arbeit der Koordinierungsstelle für die Umsetzung der Patien-tenbeteiligung auf der Bundesebene ermöglicht.
Auch für die Koordination der Patientenbeteiligung auf der Landesebene, die ebenfalls fast überall von der Selbsthilfe geschultert wird, sind entsprechende Finanzierungsregelungen zu schaffen.

2. Die Selbsthilfeorganisationen chronisch kranker und behinderter Menschen sind für eine Vielzahl von Betroffenen und ihren Angehörigen eine kompetente und vertrauensvolle Anlaufstelle für Ratsuchende im Bereich der Patientenbera-tung.
Daher muss die Selbsthilfe mit ihren Angeboten eng mit der künftigen UPD-Stiftung kooperieren und darf nicht aus wesentlichen Bereichen der Stiftungs-arbeit ausgegrenzt werden.

Wir fordern, dies bei der Neufassung des § 65b SGB V ausdrücklich so zu regeln.

3. Bei der Neugestaltung der UPD wurde darauf geachtet, dass die Unabhängige Patientenberatung möglichst frei von einer Einflussnahme durch die Kranken-kassen aufgebaut werden kann.
Diese grundsätzliche Weichenstellung muss auch bei der Neuregelung der Selbsthilfeförderung nach § 20h SGB V nun erfolgen.
Die Selbsthilfeorganisationen und ihre Dachverbände brauchen eine verlässli-che und unabhängige Finanzierungsgrundlage für ihre Arbeit.
Die Aufwände für die Organisation der Interessenvertretung und der Patien-tenbeteiligung dürfen nicht länger als „nicht förderfähig“ abqualifiziert wer-den.
Ohne eine Antragsstellung durch die Selbsthilfe darf künftig auch nicht mehr einfach so auf die Mittel aus § 20h SGB V zugegriffen werden.

Wir fordern eine entsprechende Neufassung von § 20h SGB V

Patientenorientierung im Gesundheitswesen ist nur mit der Selbsthilfe und nicht gegen die Selbsthilfe möglich

Eine Menge von Menschen, die spazierengehen

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Antwort auf: Bundesministerium für Gesundheit stoppt die Finanzierung der Koordination der Patientenbeteiligung bei der BAG Selbsthilfe

| Beitrags-ID: 449629

Mai 2023
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Patientenbeteiligung ist unverzichtbar! - Sondernewsletter der BAG-Selbsthilfe
Hintergrund

Seit fast 20 Jahren koordiniert die BAG SELBSTHILFE die Umsetzung der Patientenbeteiligung im Gesundheitswesen für die maßgeblichen Patientenorganisationen nach § 140 f SGB V. Unzählige Personen aus Ihren Verbänden wurden für die Patientenvertretung akkreditiert und benannt, wichtige Inhalte der gemeinsamen Arbeit wurden abgestimmt und die fachliche Leitung der Stabsstelle Patientenbeteiligung wurde von der BAG SELBSTHILFE aus koordiniert. Auch für die Koordinierungsstellen für die Patientenbeteiligung auf der Landesebene war die Koordinierungsstelle auf der Bundesebene tätig.

Seit vielen Jahren war es gelungen, für diese Aufwände eine Förderung durch das Bundesministerium für Gesundheit zu erlangen. Im vergangenen Jahr wurde diese fortlaufende Unterstützung beendet.

Aktuell erhält die BAG SELBSTHILFE keinerlei Förderung für die Koordination der Patientenbeteiligung. Der durch die Koordination hervorgerufene personelle Aufwand von ca. 200.000 EUR p. a. ist nicht refinanziert und führt aktuell zu einem entsprechenden Defizit. Dies ist nur noch für einen überschaubaren Zeitraum tragbar.

Es besteht nun dringender Handlungsbedarf. Ohne eine Refinanzierung kann die BAG SELBSTHILFE die Koordination der Patientenbeteiligung nicht leisten.
Wir müssen daher alle gemeinsam politisch Druck machen. Die Refinanzierung der Koordination war daher auch eines der zentralen Themen, die im Rahmen der diesjährigen Mitgliederversammlung der BAG SELBSTHILFE am 29.04.2023 in Königswinter diskutiert wurden.

Die Mitgliederversammlung hat sich im Rahmen ihrer Beratungen dafür ausgesprochen, noch nicht unmittelbar die Konsequenz zu ziehen, die Patientenbeteiligung nach und nach einzustellen. Dafür ist uns die gemeinsame Interessenvertretung zu wichtig. Es wurde aber beschlossen, im Rahmen einer gemeinsamen Kampagne möglichst schnell eine politische Lösung herbei zu führen. Außerdem wurde es als überaus wichtig angesehen, dass die BAG SELBSTHILFE ihre politischen Aktionen nicht im Alleingang umsetzt, sondern die Abstimmung mit den übrigen maßgeblichen Patientenorganisationen nach § 140 f SGB V sucht.

Die BAG SELBSTHILFE hat beide Aufgaben unmittelbar in Angriff genommen. Im vorliegenden Sondernewsletter möchten wir Ihnen hierüber einen Überblick geben und Sie über den aktuellen Stand informieren.


Stand der Abstimmungsprozesse mit den maßgeblichen Patientenorganisationen nach § 140 f SGB V

Die BAG SELBSTHILFE hatte eine gemeinsame Unterstützungs-Kampagne „Licht aus – Patientenvertretung geht nach Haus! für alle maßgeblichen Patientenorganisationen entwickelt. Diese sollte Bevölkerung, Politik sowie maßgebliche Patientenorganisationen mobilisieren und Gesundheitsminister Karl Lauterbach zum Umdenken auffordern.

Bei der Koordination der Patientenbeteiligung wird die BAG SELBSTHILFE für alle maßgeblichen Patientenorganisationen nach § 140 f SGB V tätig. Daher muss die politische Kampagne zur Refinanzierung der Koordination mit diesen Verbänden, d.h. mit den übrigen Verbänden des Deutschen Behindertenrates, dem Verbraucherzentrale Bundesverband, der BAG der PatientInnenstellen und der Deutschen Arbeitsgemeinschaft Selbsthilfegruppen abgestimmt werden.

Am 11.05.2023 hat die BAG SELBSTHILFE daher die „Licht aus“-Kampagne im Koordinierungsausschuss der maßgeblichen Patientenorganisationen vorgestellt. Leider wurden dort Vorbehalte gegenüber der Kampagne geltend gemacht.

Die maßgeblichen Patientenorganisationen haben die Befürchtung geäußert, dass eine Fokussierung der Forderungen auf die Refinanzierung der Koordinierungsstelle der Umsetzung anderer Forderungen im Wege stehen könnte.

Im Koalitionsvertrag der Bundesregierung ist aufgeführt, dass es eine „Weitentwicklung der Patientenbeteiligung“ geben soll. Die übrigen maßgeblichen Patientenorganisationen fürchten daher, dass dieser Regierungsauftrag mit einer einzigen Forderung nach Refinanzierung der Koordinierungsstelle verbraucht sein könnte. Daher sollen die Forderungen der gemeinsamen Kampagne weiter gefasst werden.

Dies führt zu dem Problem, dass solche weitergehenden Forderungen zunächst einmal unter den Verbänden abgestimmt werden müssten. Sodann müsste die Kampagne entsprechend angepasst werden. Dies wird Zeit kosten.

Erschwerend kommt hinzu, dass der Patientenbeauftragte der Bundesregierung, Herr Schwartze, grundlegende politische Aktivitäten zur Patientenbeteiligung erst im Jahr 2024 entfalten möchte. Im Jahr 2024 wird die Einführung der Patientenbeteiligung ihr 20-jähriges Jubiläum feiern. Herr Schwartze plant eine Festveranstaltung, im Rahmen derer die Pläne der Bundesregierung zur Weiterentwicklung der Patientenbeteiligung vorgestellt werden sollen.

Die BAG SELBSTHILFE hat aber akut das Problem, ohne jede Refinanzierung die Koordination der Patientenbeteiligung stemmen zu müssen. Das wird bis 2024 nicht machbar sein. Ohnehin bedeutet eine Vorstellung von Regierungsplänen noch lange nicht, dass auch gleich Gesetze in Kraft treten.

Die BAG SELBSTHILFE tritt daher dafür ein, jetzt die Refinanzierung zu fordern, aber gleichzeitig deutlich zu machen, dass der Regierungsauftrag, die Patientenbeteiligung generell weiter zu entwickeln, damit noch längst nicht erfüllt ist.

Wir werden Sie in den folgenden Newslettern über den Fortgang der Abstimmungsgespräche mit den übrigen maßgeblichen Patientenorganisationen auf dem Laufenden halten.


Vorschau auf die Kampagne 

Vorschau der Kampagne: Licht aus - Patientenvertretng geht nach Haus!? Koordinierung der Patientenbeteiligung wird der Stecker gezogen.
Die geplante Unterstützungs-Kampagne „Licht aus – Patientenvertretung geht nach Haus! enthält eine Vielzahl an Beteiligungs-Elementen, wie unterschiedliche Musterschreiben im Kampagnendesign, z.B. an Herrn Lauterbach, Herrn Schwartze & Abgeordnete der Wahlkreise, eine Social Media-Kampagne, verschiedene Info-Schreiben über die Patientenbeteiligung und die Arbeit der Koordinierungsstelle sowie eine Online-Petition.

Die BAG SELBSTHILFE hat in den vergangenen Wochen die Kampagne mit viel Engagement und Power vorbereitet. Diese wurde nun aber zunächst gestoppt. Hier ein paar Eindrücke der Kampagnenmaterialien:
Screenshot der geplanten Kampagen Licht aus, absichtlichnicht leserlich

Wie können Sie die BAG SELBSTHILFE aktuell trotzdem unterstützen?

Schreiben Sie als Verband einen Brief an den Bundesminister für Gesundheit!

Unser Bundesverband Schilddrüsenkrebs – Ohne Schilddrüse leben e.V. hat im April auch ein Schreiben an das Bundesministerium für Gesundheit gesendet, und bislang keine Antwort erhalten.

Musterbrief Bundesminister für Gesundheit

 

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InSeNSU
Moderator
Basedow, Hypoparathyreoidismus

Antwort auf: Bundesministerium für Gesundheit stoppt die Finanzierung der Koordination der Patientenbeteiligung bei der BAG Selbsthilfe

| Beitrags-ID: 449663

Hallo Harald,

meine Befürchtung: Eine womöglich zu kritische Begleitung der Einführung der elektronischen Patientenakte durch unsere Patientenvertreter wird vom Ministerium zu Recht erwartet. Da dreht man lieber den Geldhahn ab. Ich kenne ähnliches aus meiner Zeit in der Verbraucherzentrale.

Hoffentlich ist da noch etwas zu retten!

Viele Grüße

Frauke

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Antwort auf: Bundesministerium für Gesundheit stoppt die Finanzierung der Koordination der Patientenbeteiligung bei der BAG Selbsthilfe

| Beitrags-ID: 450195

Rettung für Patientenbeteiligung im Gesundheitswesen in Sicht!

BAG SELBSTHILFE begrüßt den Änderungsantrag zur Umgestaltung des § 140 f SGB V, wonach die Koordinierungsstelle aller maßgeblichen Patientenorganisationen refinanziert werden kann

Düsseldorf, 12.06.2023. Mit dem heute im Gesundheitsausschuss beratenen Antrag zur Änderung des § 140 f SGB V wurde dem dringenden Handlungsbedarf zum Fortbestand der Koordinierungsstelle aller Patientenorganisationen und damit der Patientenbeteiligung im Gesundheitswesen Rechnung getragen. Der Antrag sieht eine unbürokratische Finanzierung über die Benennungspauschale sowie eine Dynamisierungsklausel vor, die die Bezüge an die zukünftigen Lohnentwicklung anpasst. Die BAG SELBSTHILFE begrüßt diese Lösung ausdrücklich und fordert den Änderungsantrag im Gesetz zu verankern. Nur so kann sie mit ihrer wichtigen Arbeit fortfahren.

„Der Änderungsantrag ist buchstäblich die Rettung in letzter Minute für die Umsetzung einer wirkungsvollen Patientenbeteiligung. Denn ohne die im Antrag vorgesehene Überarbeitung der Vorschrift für die Benennungspauschale wäre die Koordinierungsstelle auf Dauer nicht in der Lage, eine kompetente Vertretung der Patientinnen und Patienten in den Gremien des Gesundheitswesens zu organisieren. Das würde die Umsetzung der Patientenbeteiligung in Frage stellen und würde bereits in den nächsten Wochen das AUS der Patientenbeteiligung im GB-A und in eine Vielzahl von zentralen Gremien bedeuten“, erläutert Dr. Martin Danner, Bundesgeschäftsführer der BAG SELBSTHILFE und Sprecher des Koordinierungsausschusses der Patientenvertretung im (G-BA).

Bis zum Dezember letzten Jahres wurde der erhebliche personelle Aufwand der Koordinierungsstelle, die bei der BAG SELBSTHILFE angesiedelt ist, im Wege der Projektförderung durch das Bundesministerium für Gesundheit gefördert. Nachdem diese Finanzierung gestoppt wurde, suchte die BAG SELBSTHILFE gemeinsam mit Gesundheitsministerium nach kurzfristigen Lösungen, denn die bisherige Formulierung von § 140 f Absatz 8 zur Entschädigungsregelung der Koordinierungsstelle war mit so vielen Umsetzungsproblemen verbunden, dass sie nicht umsetzbar war.

„Mit der Änderung des Gesetzes wäre eine stabile Refinanzierung der Koordinierungsstelle bei der BAG SELBSTHIFE etabliert und damit auch zukünftig eine aktive Interessenvertretung und der Patientenbeteiligung in den zentralen Gremien des Gesundheitswesens gewährleistet. Das ist ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung. Wünschenswert wären natürlich auch weitere Maßnahmen zur Weiterentwicklung der Patientenbeteiligung“, so Dr. Martin Danner.

Zum Hintergrund

Seit mehr als 20 Jahren vertreten die maßgeblichen Patientenorganisationen nach § 140f SGB V wirkungsvoll und kompetent die Belange von Patient:innen in zahlreichen Gremien des Gesundheitswesens. Dies ist nur durch die Organisation des Beteiligungsgeschehens seitens der BAG SELBSTHILFE als Koordinierungsstelle möglich. Ihre Arbeit ist für die Organisation der Patientenbeteiligung vor allem auch im Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) essentiell und existenziell, denn zur Regelung der Beteiligung gehört das Monitoring aller Vorgänge in gesetzlich benannten Gremien wie dem G-BA, Zulassungs- oder Qualitätssicherungsausschüssen, die Suche nach geeigneten Patientenvertreter:innen, die Prüfung der Eignung und Unabhängigkeit vorgeschlagener Personen und die ordnungsgemäße Herstellung des Einvernehmens jeder einzelnen Benennung in hunderten von Gremien und tausenden von Sitzungen jedes Jahr, sowie die Abstimmung der Vertreter:innen zu den Einsatz-Themen.

Mit der Bitte um Veröffentlichung in Ihren Medien

Vielen Dank

Freundliche Grüße

Burga Torges
Referatsleitung Presse- & Öffentlichkeitsarbeit

BAG SELBSTHILFE

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