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bin ich jetzt schwerbehindert ?

bin ich jetzt schwerbehindert ?

| Beitrags-ID: 248653

hallo
habe mal eine frage,bin ich schwerbehindert weil ich keine schilddrüse mehr habe? wurde mir im okt.2009 entfernt ( ganz )keine ahnung ob auch die neben schilddrüse entfernt wurde hat keiner was gesagt nur das alles tumorös war aber kein krebs. mich hat keiner über etwas informirt ausser narkose risiko.

Ubu
foll. SD-CA (oxyphile Var.) T1-2/NX/M0

Antwort auf: bin ich jetzt schwerbehindert ?

| Beitrags-ID: 339122

Hallo Tififfi,

nein, „nur“ das Fehlen der SD ist kein Grund für eine Schwerbehinderung. Diejenigen hier im Forum, die einen nennenswerten Grad der Schwerbehinderung aufgrund der SD-Erkrankung haben, hatten SD-Krebs. Bei ihnen wird nach 5 Jahren überprüft, ob der Ausweis verlängert wird. Wenn alles gut ist, also keine Rezidive da sind, wird der Grad der Schwerbehinderung wieder aberkannt.

Leider wird man in aller Regel nicht über diese Dinge informiert. Auch ich hab‘ die Info aus diesem Forum und dann meinen Antrag gestellt.

Liebe Grüße
Ute

Man kann das Leben nur rückwärts verstehen, aber man muss es vorwärts leben.
(unbekannt)

Juergen62
Nutzer*In
Schilddrüsencarcinom mit Lymphdrüsenbefall

Antwort auf: bin ich jetzt schwerbehindert ?

| Beitrags-ID: 339123

Hallo,

bei mir wurde auch ein Schilddrüsenkrebs festgestellt und die Schilddrüse komplett entfernt. Zusätzlich wurde bei 3 Lymphknoten auch Krebs festgestellt woraufhin in einer zweiten Op links und rechtsseitig am Hals weitere Lymphknoten entfernt wurden. Der Stimmbandnerv wurde bei mir nicht beschädigt, aber offensichtlich ein anderer Nerv zumindest gereizt, was ein sogenanntes Hornersyndrom zur Folge hat.
Da dies alles erst vor 2 Wochen erfolgte, zur Radiojodtherapie muss ich ab Mitte Juni, habe ich noch fast keine Ahnung über die Gesamtthematik.
Liegt hier bei mir jetzt auch schon eine Schwerbehinderung vor und wenn ja, wie lasse ich das feststellen oder wie muss ich weiter vorgehen.

Gruss Jürgen62

meerblau
Pap. SD-Ca, follikuläre Variante

Antwort auf: bin ich jetzt schwerbehindert ?

| Beitrags-ID: 339124

Hallo Jürgen,

bei SD-Krebs steht dir für 5 Jahre ein Schwerbehindertenausweis zu. Man bekommt 50% oder bei Metastasen 80%. Als SD-Krebsler bekommen wir in aller Regel keine Merkzeichen, die einen berechtigen beispielsweise auf Behindertenparkplätzen zu parken, etc.
Eventuell erhöht sich der Prozentsatz, wenn weitere Erkrankungen vorhanden sind. Das Amt macht sich aber ein Gesamtbild und zählt nicht alle Prozentzahlen der unterschiedlichen Krankheitsbilder zusammen.

Man stellt beim Versorgungsamt (das kann auch mal eine andere Behörde sein in anderen Bundesländern) einen Antrag und legt am besten schon Kopien der Befunde bei. Dann bekommt man den Ausweis. Google mal dein Bundesland und Schwerbehindertenausweis und Antrag oder so.

Der Ausweis hat steuerliche Vorteile und man bekommt hier und da Ermäßigungen. Außerdem hat man als Angestellter Anspruch auf 5 Tage mehr Urlaub und einen besseren Kündigungsschutz.
Wenn man sich gerade in der Bewerbungsphase um einen Job befindet kann es aber auch Nachteile haben, so einen Ausweis zu besitzen.

Wenn du nochmal in die Klinik musst, dann kann dir der dortige Sozialdienst bei der Antragstellung helfen und dir auch deine Fragen beantworten.

Du kannst dich hier auch gerne durch die FAQs lesen und im Forum stöbern oder weitere Fragen stellen, vielleicht auch in einem eigenen Thread. So nach und nach werden sich deine Fragen klären und die Thematiken werden klarer.

Viele Grüße
Esther

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Antwort auf: bin ich jetzt schwerbehindert ?

| Beitrags-ID: 339125

Hallo,

ich hab vor längerem mal ein paar Infos rund um die Beantragung des Schwerbewhindertenausweises zusammengestellt, das meiste müsste noch aktuell sein. Da finden sich einige weiterführende Links.

FAQ: Wie beantrage ich einen Schwerbehindertenausweis?

Viele Grüße
Karl

Ich muß mit der Gewohnheit brechen, ehe sie mich gebrochen hat.
G.C.Lichtenberg

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Juergen62
Nutzer*In
Schilddrüsencarcinom mit Lymphdrüsenbefall

Antwort auf: bin ich jetzt schwerbehindert ?

| Beitrags-ID: 339121

Hallo, ich bin doch noch etwas verunsichert in Bezug auf den Schwerbehindertenausweiss. Ich bin gerade im Khs und mache dort eine Radiojodtherapie mit, (der Unterschied hier zwischen RJT und RJD ist mir übrigens auch nicht klar). Die Behandelnde Ärztin meinte beim Einführungsgespräch, da ich zuvor das Thyrogen erhalten habe und nach der Therpie wieder gesund wäre, stünden mir weder ein Schwerbehindertengrad noch eine Anschlussheilbehandlung zu. Mir geht es nicht darum eventuell nicht mehr arbeiten zu wollen, ganz im Gegenteil, ich habe eher die Befürchtung, da ich bei der Berufsfeuerwehr bin, dass mir der Amtsarzt da trotzdem Einschränkungen machen wird. Ich mache den Beruf aus Leidenschaft und möchte möglichst viele Tätigkeiten davon in Zukunft auch ausüben können. Nur meinten auch schon Bekannte, das der Schwerbehindertenausweis damit nichts zu tun hat. Bin ich also nach der Radiojodtherapie wirklich gut vom Krebs geheilt. Gruss Jürgen

Antwort auf: bin ich jetzt schwerbehindert ?

| Beitrags-ID: 339120

Hallo Jürgen,

sofern es sich um eine Radiojodtherapie (RJT) handelt, wovon ich ganz sicher ausgehe, hat die Ärztin leider nicht ganz recht. Bei der RJT sollen durch eine hohe Dosis radioaktiven Jods alle noch im Körper verbliebenen SD-Zellen und damit auch evtl. noch vorhandene Tumorzellen zerstört werden, da im Wesentlichen nur sie das radioaktive Jod aufnehmen. Danach bist Du in der Tat mit einer recht hohen hohen Wahrscheinlichtkeit endgültig geheilt, musst aber lebenslang zur Nachsorge. Je nach Klinik unterschiedlich, reicht bei ca. 25-50% der Patienten eine RJT auch nicht aus und es ist eine Zweite ggf. auch weitere RJT erfoderlich. Einige Kliniken bestehen auch grundsätzlich bei Highrisk-Patienten auf einer zweiten RJT.

Ob die RJT tatsächlich erfolgreich war, kann man zum einen an unserem Tumormarker feststellen (Thyreoglobulin), der nur von SD-Zellen (und den von ihnen abstammenden Tumorzellen) gebildet wird. Wenn dieser Blutwert nach einiger Zeit (einiger Monate) unterhalb der Nachweisgrenze liegt, kann man mit recht großer Sicherheit davon ausgehen, dass keine SD-Zellen und damit auch keine Tumorzellen mehr vorhanden sind.

Außerdem wird in aller Regel nach 3-12 Monaten eine Radiojoddiagnostik (RJD) durchgeführt, die im Prinzip ähnlich der RJT verläuft. Dabei wird eine erheblich kleinere Dosis Iod131 eingesetzt und es wird nachgeschaut, ob noch irgendwo iodspeicherndes Gewebe (=SD-Gewebe oder Metastasen) vorhanden ist. Wenn auch die RJD negativ ausfällt, gilt man als tumorfrei. Wenn das für mindestens 5 Jahre so bleibt gilt man im Prinzip als geheilt, muss aber weiter zu Nachsorge, weil in Einzelfällen auch nach längerer Zeit noch Rezidive aufgetreten sind.

Die AHB steht Dir nach einer RJT auf jeden Fall zu. Und JEDE bösartige Tumorerkrankung führt automatisch zumindest für 5 Jahre (Heilungsbewährung) zu einem Anspruch auf Einstufung als Schwerbehinderter.

Den Ausweis würde ich auf jeden Fall beantragen. Du bist im Übrigen nicht gezwungen, den Schwerbehindertenstatus dem Arbeitgeber mitzuteilen, das ist nur notwendig, wenn Du die zusätzlichen Urlaubstage in Anspruch nehmen willst. Der erweiterte Kündigungsschutz für Schwerbehinderte besteht auch ohne eine Mitteilung an den Arbeitgeber, diese wäre erst nach Erhalt eine evtl. Kündigung notwendig, dann allerdings umgehend. Den Steuerfreibetrag kannst Du auch bei der Einkommensteuer geltend machen, ohne dass der AG davon erfahren muss. Was die Einschränkung der Arbeitsfähigkeit, ggf. auch zeitbegrenzt, betrifft, so hat das nichts damit zu tun ob man schwerbehindert ist oder nicht. Diese Beurteilung haben ggf. die Ärzte des medizinischen Dienstes des Kostenträgers abzugeben.

Der (zeitweise) Schwerbehinderetenstatus soll ein Ausgleich für die durch die Behandlung erlittenen Einschränkungen und (auch finanziellen) Belastungen sein, er wird aus diesem Grund eben auch zunächst nur für die 5 Jahre der Heilungsbewährung gewährt, nach denen man ggf. offiziell als geheilt gilt.

Für die Hilfe bei Beantragung von AHB und Schwerbehinderung wäre überigens zunächst mal der Sozialdienst der Klink zuständig, die Ärzte haben damit nicht unbedingt zu tun und scheinen auch nicht immer Bescheid zu wissen. Falls das in der betreffenden Klinik nicht funktioniert, kann Dir bei der AHB auch der Hausarzt helfen und bzgl. Schwerbehinderung, kann man den Antrag auch bem Versorgungsamt selbst stellen (Kopien ALLER relevanten der Befunde am Besten gleich mit beilegen) oder sich bei einer Krebsberatungsstelle (z.B. Krebsgesellschaft) kostenlos helfen lassen. Auch die Sozialverbände (VDK) können in diesen Fragen helfen.

Viele Grüße
karl

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Juergen62
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Antwort auf: bin ich jetzt schwerbehindert ?

| Beitrags-ID: 339126

Vielen Dank, dass man hier immer so schnell Antworten auf seine Fragen bekommt. Gruss Jürgen

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