Hallo, bei uns in Österreich, zumindest war dies bei mir so, wurde beim Behindertenausweis Gdb 50% angeführt. Bei uns ist man bereits mit 50% Schwerbehindert.
Hätte mir das schon ein Arzt oder sonst wär früher gesagt, hätte ich das schon vor Jahren alles beantragt. (Pflegegeld und Behindertenausweis, sowie Pension bzw. Rehageld).
Schwerbehindert ist man dann, wenn man Probleme dabei hat einen Haushalt zu führen. Wenn man Hilfe beim Einkauf, Essen machen, Holz Heizung Material kaufen und einheizen, Behörden und Arztwege usw. zB wegen psychischer Erkrankung wie Depression, ADHS. (Dann macht es auch Sinn Pflegegeld zu beantragen, auch wenn man noch arbeiten geht).
Die SD Krebs Erkrankung wurde mir angerechnet, dabei ist es egal ob Hypopara oder sonst was. Besonders im Zusammenhang mit psychischen Erkrankungen wie Depression, Persönlichkeitsstörung zB Borderline usw., Angststörungen, ADHS usw.
Sicherlich wird es zu Deutschland Abweichungen geben. Lade dir mal den ICD Katalog herunter. Dort kann man sehen welche Erkankungen angerechnet werden können. zB auch Neurodermitis, erhöhter Blutdruck und und und. Vieles woran man gar nicht denken würde, weil man sich damit abgefunden hat und mehr leibt als lebt damit.
Für alles benötigt man Befunde vom Psychiater, Klinischen Psychologen, Neurologen bzw. Demenz, mild cognitiv impairment, Ergotherapeuten zB kognitive Einschränkungen, SD Ambulanzen, HNO Arzt – bzw. Stimmbandlähmung usw., Hautarzt bei Neurodermitis usw.
Sammle Befunde wie du nur kannst. Ohne Befunde gibt es auch keinen Behindertenausweis, kein Pflegegeld.
Du stehst bei solchen Anträgen immer in der Beweispflicht. Nutze kostenlose Rechtsanwälte im Sozialrecht. Bei uns in Österreich ist das zB die AK.
Alles Gute allen die das hier lesen und für alle jenen damit geholfen ist.
Liebe Grüße Sally