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Schwerbehinderung nach Schilddrüsen-CA

  • Dieses Thema hat 2 Antworten und 2 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert 01.10.2011 - 10:22 von dkr.

Schwerbehinderung nach Schilddrüsen-CA

| Beitrags-ID: 249343

Hallo Ihr Lieben,

ich habe mal eine Frage zur Schwerbehinderung, 2003 wurde bei mir ein Schilddrüsen-CA festgestellt, die Schilddrüse wurde mit Nebenschilddrüsen und Lymphknoten, die bereits betroffen waren, entfernt, 2 x Radiojodtherapie in Bonn, seitdem auch Depressionen, hatte dann eine Schwerbehinderung von 80%, Versorgungsamt teilte mir nach 5 Jahren mit, dass die Schwerbehinderung bei Karzinom nach 5 Jahren wieder entzogen wird, wenn bis dahin keine Metastasen aufgetreten sind, dies ist dann auch so passiert, habe jetzt noch 20% auf Depressionen. Stimmt diese Dauer von 5 Jahren, hat jemand Erfahrungen damit? Wenn das so nicht stimmt, kann ich jetzt, nach 8 Jahren überhaupt noch irgend etwas daran ändern? (habe von einer Bekannten gehört, die vor 10 Jahren Brustkrebs hatte, dass sie die Prozente immer noch hat, deswegen bin ich jetzt verunsichert und frage mich, ob ich nach den 5 Jahren etwas hätte tun müssen, um die 80% zu behalten).
Ich hoffe, dass ihr mir weiterhelfen könnt. Vielen Dank

Antwort auf: Schwerbehinderung nach Schilddrüsen-CA

| Beitrags-ID: 342473

Hallo Antje

ich bin gerade aktuell an SD Ca erkrankt und mir wurde vom Krankenhaussozialdienst angeraten die Schwerbehinderung zu beantragen. Mir wurde gesagt das mir ohne Metastasen für 5 Jahre 50 % zustehen würden. Einen Bescheid habe ich noch nicht, kann also nicht sagen ob das nun so stimmt.
Eine Freundin von mir, auch an Krebs erkrankt, sagte mir das die Zeiten gekürzt worden wären. Auch die Krebsnachsorgeuntersuchungen würden jetzt nur noch 5 statt früher 10 Jahre sein. Ich denke da werden Kosten gespart wenn man uns nach 5 Jahren „gesund “ zu schreibt……..
Hast Du noch andere Beschwerden die Du anführen kannst oder einen Verschlimmerungsantrag wegen der Depressionen ?

Viele grüße Opuntie

Antwort auf: Schwerbehinderung nach Schilddrüsen-CA

| Beitrags-ID: 342474

Hallo Antje,

nach 5 Jahren, fällt der durch die Krebserkrankung bedingte Anteil tatsächlich weg, wenn kein Rezidiv aufgetreten ist, man also als tumorfrei gilt. Da wird es auch kaum einen Weg dran vorbei geben, wenn nicht andere konkrete Beeinträchtigungen vorliegen, die einen höheren GdB rechtfertigen als die 20% wg. der Depression. Hier würde ich mich ggf. aber nochmal schlau machen, weil das abhängig vom Grad der Beeinträchtigung durchaus auch mehr als 20% sein können. Evtl. würde ich da auch nochmal den behandelnden Arzt oder Therapeuten mit zu Rate ziehen.

Viele Grüße
Karl

Ich muß mit der Gewohnheit brechen, ehe sie mich gebrochen hat.
G.C.Lichtenberg

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