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Schwerbehinderung (Übersicht)

HaraldBundesgeschäftsführer
Leitungsteam SHG Berlin
follikulärer SD-Krebs 1997 (oxyphil), Zungengrundkrebs 2024

Schwerbehinderung (Übersicht)

| Beitrags-ID: 257208

Dieser Beitrag ist nun im Wissensbereich: Schwerbehinderung – Übersicht


  • Dieses Thema wurde geändert vor 1 Jahr, 1 Monat von Harald.
    Dieses Thema wurde 2-mal bearbeitet.
I.SCHUSTER
Gast

Antwort auf: Schwerbehinderung (Übersicht)

| Beitrags-ID: 456770

Hallo, ich bin 59Jahre alt und for 4 Jahren bei mir wurde die Schilddrüse entfernt.  Habe ich einen Anspruch auf Behinderung Grad und Erwerbsminderung ?

Vielen Dank

I.Schuster

 

 

HaraldBundesgeschäftsführer
Leitungsteam SHG Berlin
follikulärer SD-Krebs 1997 (oxyphil), Zungengrundkrebs 2024

Antwort auf: Schwerbehinderung (Übersicht)

| Beitrags-ID: 456773

Hallo,

nein, die Entfernung der Schilddrüse allein, gibt keine Schwerbehinderung.

Viele Grüße

Harald

Tesa

Antwort auf: Schwerbehinderung (Übersicht)

| Beitrags-ID: 457717

Hallo allen

und wenn bei Entfernung der SD ein 5mm Papilläres Karzinom entdeckt wurde? Stehen dann irgendwelche  Schwerbehinderten Prozente zu?

gruss und danke für Antwort

Antwort auf: Schwerbehinderung (Übersicht)

| Beitrags-ID: 465257

Guten Abend,ich habe seid 2016 keine Schilddrüse mehr und leider auch keine Nebenschilddrüsen kann ich ein Antrag auf Schwerbehinderung  stellen ?

vielen lieben Sandra

StefanFLeitungsteam NW Hypopara OP 1996, Follikuläres SD-CA, Hypopara, endokrinologisches Sonderexemplar

Antwort auf: Schwerbehinderung (Übersicht)

| Beitrags-ID: 465266

Hallo Sandra,

ob nur „fehlende Organe“ als Begründung für einen Schwerbehindertenausweis reicht, glaube ich nicht, da die daraus resultierenden Stoffwechselstörungen mit Medikamenten in der Regel gut einstellbar sind. „In der Regel“ weil die Meisten damit keine Einschränkungen im Leben haben. Es gibt aber auch Patienten bei denen die Einstellung nicht richtig klappt.

Die Schwerbehinderung ergibt sich nicht pauschal aus der Krankheit, sondern aus den Einschränkungen daraus.

Eine Schwerbehinderung ergibt sich erst ab einem GdB von 50. Von 30 bis 49, gibt es einen kleinen Freibetrag bei der Steuerklärung und man kann  sich bei einer drohenden Kündigung des Arbeitsplatzes „gleichstellen“ lassen, d.h. ein erweiterter Kündigungsschutz. Das sind dann aber nur Formalien für den Arbeitgeber die er einhalten muss. Schwerbehinderte sind nicht unkündbar. Unter einem GdB von 30 gibt es garnichts.

Jeder kann grundsätzlich einen Antrag auf Schwerbehinderung stellen. Koste auch nichts.

VG

Stefan

Anonym
Gast

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