Hallo Sandra,
ob nur „fehlende Organe“ als Begründung für einen Schwerbehindertenausweis reicht, glaube ich nicht, da die daraus resultierenden Stoffwechselstörungen mit Medikamenten in der Regel gut einstellbar sind. „In der Regel“ weil die Meisten damit keine Einschränkungen im Leben haben. Es gibt aber auch Patienten bei denen die Einstellung nicht richtig klappt.
Die Schwerbehinderung ergibt sich nicht pauschal aus der Krankheit, sondern aus den Einschränkungen daraus.
Eine Schwerbehinderung ergibt sich erst ab einem GdB von 50. Von 30 bis 49, gibt es einen kleinen Freibetrag bei der Steuerklärung und man kann sich bei einer drohenden Kündigung des Arbeitsplatzes „gleichstellen“ lassen, d.h. ein erweiterter Kündigungsschutz. Das sind dann aber nur Formalien für den Arbeitgeber die er einhalten muss. Schwerbehinderte sind nicht unkündbar. Unter einem GdB von 30 gibt es garnichts.
Jeder kann grundsätzlich einen Antrag auf Schwerbehinderung stellen. Koste auch nichts.
VG
Stefan