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Krankentaggeldversicherung -Berechnung der Zeiträume?

Baba
papill. SD-CA; OP 2003 / RE-OP 2005 / Chronische Nackenschmerzen

Antwort auf: Krankentaggeldversicherung -Berechnung der Zeiträume?

| Beitrags-ID: 266796

Hallo Esther

Ich vermute mal, es handelt sich bei deiner Versicherung um einen privatrechtlichen Versicherungsvertrag.

Daher muss du die Versicherungsfrage du mit deiner Versicherung direkt klären. Dabei auf die allgemeinen Vertragsbestimmungen achten. Zum Teil werden diese Fragen auch in den Schadenzentren geklärt und von dort können Auskünfte eingeholt werden.

Hier in der Schweiz ist es so, dass die Krankentaggeldversicherung Leistungen nach der vereinbarten Wartefrist erbringt während längstens 730 Tagen in 900 aufeinanderfolgenden Tag. dh, wenn du zwischendurch wieder arbeiten kannst, verlängern sich die 2 Jahre Versicherungsleistungen. Soweit ich weiss, gilt ein Tag mit Teilarbeitsfähigkeit als Taggeldbezug.

Ich vermute mal, dass bei dir auch Ausfälle, die auf das gleiche Schadensereignis (SD-Carcinom) zurückzuführen sind, kummuliert werden. Auch hier müsstest du bei deiner Versicherung kompetente Antwort bekommen.

Weiterhin alles Gute

liebe Grüsse
Baba

meerblau
Pap. SD-Ca, follikuläre Variante

Antwort auf: Krankentaggeldversicherung -Berechnung der Zeiträume?

| Beitrags-ID: 266797

Liebe Baba,

danke für die Infos. Ich werde nächste Woche mal mit der Versicherung telefonieren. Mit was man sich so alles befassen muss! Auch ohne Arbeit fühle ich mich wie bei einem Teilzeitjob mit den ganzen Arztbesuchen und Telefonaten. Wenn man doch dafür bezahlt werden würde ;-).

Es wäre schön, wenn sich die Krankheitstage summieren würden. Dann könnte ich mir sogar vorstellen in ein paar Monaten zur Kur zu fahren.

Wenn ich etwas Spannendes herausfinde, dann teile ich das gerne mit.

Heute nachmittag fühle ich mich sowas von müde und kaputt! Hoffentlich geht das nochmal besser. Zwei Wochen möchte ich mich so nicht ertragen.

Herzliche Grüße
Esther

meerblau
Pap. SD-Ca, follikuläre Variante

Krankentaggeldversicherung -Berechnung der Zeiträume?

| Beitrags-ID: 235346

Hallo liebe Olivia,

es tut mir sehr gut hier Zuspruch zu bekommen! Danke :-).

Ich bin wirklich heil froh, dass ich die OP hinter mir habe!!! Und es so gut gelaufen ist. Der Knubbel soll in einigen Wochen verschwinden und das Taubheitsgefühl kann in ein paar Jahren auch weg sein. Na ja, fühlt sich bei Berührung doof an, aber damit kann ich leben.

Für die Kontroll-RJD im Herbst werde ich bis 2 Wochen vorher T3 nehmen dürfen. Leider zu spät für dieses Mal. Die im Krankenhaus haben mir gesagt, dass man da nicht machen kann und durch muss. Punkt. Meine SD-Spezialistin ist da sehr viel einfühlsamer und hat immer irgendwie eine Idee. Am Freitag erklärt sie mir den Pathologie-Bericht.

Was meinen Stress mit der UF vor der RJT schürt ist, dass ich selbständig bin und kein Geld bekomme, wenn ich nicht arbeite. Krankengeld bekomme ich erst ab der 7. Woche und das auch nur, wenn ich durchgehend krank war. Oder zählen da „Intervalle“ zusammen. Weiß das jemand? Noch ein neues Thema, *grins*.

Ich werde mir erstmal keine größere Hose kaufen. Vielleicht geht es ja auch so. Meine Psyche möchte bitte in die alten Hosen passen. Und je nachdem wo ich ansetzen werde könnte es mit der ein oder anderen Hose klappen.

Herzliche Grüße
Esther

meerblau
Pap. SD-Ca, follikuläre Variante

Antwort auf: Krankentaggeldversicherung -Berechnung der Zeiträume?

| Beitrags-ID: 266798

Liebe Schildköten,

ich habe gerade mit meiner gesetzlichen Krankenversicherung gesprochen, bei der ich als Freiberuflerin versichert bin.
Mir steht ab dem 43. Tag Krankengeld zu (dessen Höhe hängt von der Höhe meines Einkommens ab). Wenn ich nun immer wieder für ein paar Wochen wegen derselben Erkrankung („Vorerkrankung“) krank geschrieben bin (OP, RJT, RJD, …), zwischendurch aber arbeite, dann zählen diese Zeiten trotzdem jahresübergreifend für die Dauer von 3 Jahren zusammen. Das ist doch mal eine gute Nachricht wie ich finde! Soweit ich das verstanden habe passiert die Zahlung dann auch automatisch.

„Chronische Krankheit“
Eine chronische Krankheit im Sinne der Krankenkasse kann man frühestens nach einem Jahr vom Arzt feststellen lassen. Die Zuzahlungen verringern sich dann von 2 auf 1% des jährlichen Bruttoeinkommens. Man muss mindestens einmal im Quartal zum Arzt müssen (na ja) und dauerhaft Medikamente (kein Thema) einnehmen. So der aktuelle Stand, der sich aber auch wieder ändern kann …

„Befreiung von Zuzahlungen“
Ansonsten kann man sich jeweils bis zum Ende des Jahres von den Zuzahlungen befreien lassen, wenn man schon mehr als 2% des Bruttoeinkommens im Kalenderjahr ausgegeben hat. Zuviel Gezahltes bekommt man dann zurück.

Alles ohne Gewähr, ich bin noch in der Unterfunktion nach RJT ;-).

Viele Grüße
Esther

Anonym
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