Hallo an alle,
ich hoffe jemand von Euch kann mir weiterhelfen. ich hatte im Dezember 99 ein papilläres Schilddrüsen CA T4. 2000 machte ich dann eine AHB, 2001 eine REHA. Beides wurde problemlos genehmigt. Letztes Jahr machte ich eine allgemeine REHA wegen akuten Stimmproblemen. Da ich einen stimmintensiven Beruf habe, wurde mir auch diese REHA genehmigt. Ich kann mich erinnern, daß mir damals bei meiner AHB gesagt wurde, daß ich noch zwei onkologische REHAs beantragen könnte, auch zwei Jahre hintereinander. Bevor ich meinen jetzigen Antrag stellte, rief ich bei der BfA an um zu fragen, ob ich nochmals eine onkologische REHA beantragen könnte. Kein Problem hieß es. Für eine nochmalige Stimmreha müßte ich eine Frist von vier Jahren einhalten, aber eine onkologische kann ich beantragen. Heute habe ich die Ablehnung bekommen, mit der Bergründung, daß vier Jahre noch nicht vorbei sind. Ich dachte bei onkologischen REHAs gilt die Vierjahresfrist nicht? Kennt sich da jemand aus?
Ich möchte gegen den Bescheid auf alle Fälle Widerspruch einlegen und das möglichst schnell. Es heißt ja immer, daß viele Anträge dann doch noch genehmigt werden. Angeblich kommt es beim Widerspruch auf die richtige Formulierung an. Kann mir jemand sagen, was die richtige Formulierung ist? Was sollte in den Widerspruch auf alle Fälle drinstehen?
Brauche ich nochmal einen Befund oder ein schreiben vom Arzt oder reicht es, wenn ich den Widerspruch selber schreibe?
Bitte antwortet mir schnell, weil die REHA ziemlich wichtig für mich ist und ich unbedingt gehen will.
Vielen Dank und viele Grüße
SabineM