Hallo,
wenn es keine sonstigen ernsthaften Einschränkungen oder erhebliche körperliche oder psychische Folgen der Diagnose oder Therapie gibt, wird der Ausweis wohl kaum verlängert werden, da Du nach 5 Jahren als „geheilt“ gibst, wenn es kein Rezidiv gegeben hat.
Wenn es erhebliche Einschränkungen oder neue Erkrankungen geben sollte, müsstest Du diese zum einen anführen und alle, auch in dem Zusammenhang vielleicht zunächst unwichtig erscheinenden ärztlichen und sonstigen Behandlungen sowie die Adressen der Ärzte aufführen.
Die beteiligten Stellen fordern dann Befunde und Stellungnahmen der beteiligten Ärzte an.
Wenn es keine ernsthaften Einschränkungen mehr gibt, macht der Aufwand allerdings wahrscheinlich wenig Sinn, da man allein auf die Diagnose als solche über die 5 Jahre hinaus nicht mehr als schwebehindert eingestuft wird.
Viele Grüße
Karl