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Antwort auf: Kostenerstattung für Thyrogen bei RJD als Privatpatient
Verfasst am: 26. März 2008 um 17:07 Uhr
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Beitrags-ID: 307070
Hallo Mawie,
also immer wenn ich mir nicht sicher bin, was erstattet wird, reiche ich erst die Rechnung bei der Beihilfe ein und dann (ggf. mit dem ablehnenden Beihilfe-Bescheid) bei der Versicherung.
Viele Grüße von
Maria