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Antwort auf: Behindertenausweis

| Beitrags-ID: 316469

Hallo Nale,

ich habe jetzt den genauen Text nicht vor mir liegen, aber es heißt sinngemäß ‚es gelten 5 Jahre ab OP Termin‘. Wenn die OP schon ein Jahr her ist, wird das natürlich abgezogen. Einer der z.B. 4 Jahre nach der OP den Antrag stellt bekommt nur noch für ein Jahr den Ausweis. Heilungsbewährung nach 5 Jahren.

LG
Birgitt

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