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Antwort auf: FAQ: Fragerecht des Arbeitgebers nach Schwerbehinderung
Verfasst am: 8. Juni 2017 um 13:21 Uhr
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Beitrags-ID: 321697
Hallo
ich brauch mal Hilfe bei dem Thema Besoderer Kündigungsschutz
Nach dem Bundesteilhabegesetz muß ein Arbeitgeber,der einen Schwerbehinderten kündigen möchte,folgendes beachten:
– neben der Zustimmung des Integrationsamtes
– und der ordnungsgemäßen Anhörung des Betriebsrats
– auch die ordnungsgemäße Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung
So wie ich das versteh,ist das kündigen eines Schwerbehinderten
nicht möglich,bei Nichtvorhandensein eines Betriebsrates und einer Schwerbehindertenvertretung.
Oder versteh ich was falsch ?