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AMNOG(Synonym: Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz)

Nutzenbewertung von Arzneimitteln nach dem Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz (AMNOG) gemäß § 35a SGB V.
Die Nutzenbewertung im Gemeinsamer Bundesausschuss (G-BA) entscheidet darüber, ob die Kosten und in welcher Höhe durch die Krankenkassen erstattet werden, und ist von der Zulassung von Arzneimitteln zu unterscheiden.
Medikament für Seltene Erkrankungen haben bei der Zulassung und bei der Nutzenbewertung meist spezielle Regeln/Vorordnungen.
siehe auch: Kosten-Nutzen-Bewertung von Arzneimitteln (2008)

Letzte Aktualisierung: 13.09.2021
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Nutzenbewertung(Synonym: Nutzenbewertung von Arzneimitteln)

die Nutzenbewertung ist von der Zulassung von Arzneimitteln zu unterscheiden. Bei der Zulassung geht es darum, dass kein Schaden durch eine Therapie entsteht, währen bei der Nutzenbewertung nach dem Nutzen für die Patient*innen gefragt wird. Die Nutzenbewertung geschieht durch nationale Institutionen, die auf Grundlage der Nutzenbewertung über die Erstattungskosten von Arzneimitteln im nationalen Gesundheitssystem entscheide ; in England entscheidet das National Institute for Health and Clinical Excellence (NICE) mit Hilfe von QALY und in Deutschland der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) über das AMNOG-Verfahren mit Hilfe des IQWIG über den Nutzen;
siehe auch: Kosten-Nutzen-Bewertung von Arzneimitteln (2008)

Letzte Aktualisierung: 28.10.2021
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zweckmäßige Vergleichstherapie(zVT)

bei der Nutzenbewertung von neue Medikamenten nach dem AMNOG werden diese mit einer zweckmäßigen Vergleichstherapie (zVT) verglichen.

Letzte Aktualisierung: 01.10.2021
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