Der Rat der Europäischen Union hat heute neue Empfehlungen zur Krebsfrüherkennung (PDF, 9.12.2022, 14770/22) herausgegeben.
Empfohlen wird das Screening bei folgenden Krebserkrankungen:
- Brustkrebs
- Darmkrebs
- Gebärmutterhalskrebs
- Lungenkrebs bei starken Raucher*innen
- (eingeschränkt) Prostatakrebs
- (eingeschränkt) Magenkrebs
Die Wirksamkeit des Screenings ist bei Brust–, kolorektalem, Gebärmutterhals–, (bis zu einem<br role=“presentation“ />gewissen Grad) Lungen– und Prostatakrebs sowie unter bestimmten Bedingungen auch bei Magenkrebs nachgewiesen. Alle Kriterien von Wilson und Jungner für ein verantwortungsvolles Screening sowie die von der WHO festgelegten zusätzlichen Kriterien sollten bei der Bewertung der Durchführbarkeit eines Screeningprogramms berücksichtigt werden.
(aus PDF, 9.12.2022, 14770/22)
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat hierzu auch eine Pressemitteilung herausgeben:
Neue EU-Empfehlung zur Krebsfrüherkennung – G-BA entwickelt Programme weiter
(Pressemitteilung 9.12.2022)
In der Anlage 1 gibt der G-BA einen guten Überblick zu den Empfehlungen des Europäischen Rats und den Angeboten der gesetzlichen Krankenversicherung an Krebsfrüherkennungsuntersuchungen in Deutschland.
siehe auch: Wiki: Krebs-Früherkennung ist nützlich, nicht jedoch bei der Schilddrüse!
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Dieses Thema wurde geändert vor 1 Jahr, 7 Monaten von BV SD-Krebs.
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