alter Titel:
Krankenkasse muß nicht für Einfrieren von Samenzellen zahlen
Hallo,
das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel (Az.: B 1 KR 26/09 R) hat in einem Urteil entschieden, dass Kryokonservierung (Einfrieren von Samenzellen) Grundsätzlich in der Eigenverantwortung des Patienten liegt.
Dies treffe auch dann zu, wenn bei einem Krebspatienten durch die Therapie die Gefahr einer Unfruchtbarkeit bestehe.
siehe auch: FAQ: Verhütung aus Sicht der Frau und des Mannes nach RJT.
Auch wenn es die Frauen unter uns Schilddrüsenkrebspatient*innen nicht betrifft, der Vollständigkeit halber:
Bei Frauen, die vor einer Krebstherapie Eierstockgewebe entnehmen und einfrieren lassen, um später durch Reimplantation die Empfängnisfähigkeit wiederherstellen zu lassen, muss die gesetzliche Krankasse jedoch zahlen(nach einem Urteil des Bundessozialgericht (Az.: B 1 KR 10/09 R) zu Beginn dieses Jahres).
Viele Grüße
Harald