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Ehrenamtspauschalen – Förderung und Stärkung des ehrenamtlichen Engagements

  • Dieses Thema hat 3 Antworten und 2 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert 05.12.2023 - 03:04 von dkr.

Ehrenamtspauschalen – Förderung und Stärkung des ehrenamtlichen Engagements

| Beitrags-ID: 454589

Bundesverband Schilddrüsenkrebs Ohne Schilddrüse leben e.V.

Ehrenamtspauschalen – Förderung und Stärkung des ehrenamtlichen Engagements

Selbsthilfe lebt maßgeblich durch das ehrenamtliche Engagement von Betroffenen, die ihre Freizeit einsetzen für die Beratung von Betroffenen, die Organisation des Erfahrungsaustausches, die Betreuung von Infoständen, die Durchführung von Informationsveranstaltungen, für Fortbildungen sowie für die Vertretung der Patienteninteressen im Gesundheitssystem.

Erika, Harald und Beate auf dem OKK in Stuttgart 2023

Im Jahr 2007 hat die damalige Große Koalition mit dem § 3 Nr. 26a EStG eine Neuregelung zur Förderung ehrenamtlicher Tätigkeiten geschaffen, die sogenannte Ehrenamtspauschale. Mit diesem neuen Freibetrag werden Einnahmen aus nebenberuflichen gemeinnützigen Tätigkeiten für steuerbegünstigte Körperschaften beim Empfänger bis zu einem Betrag von aktuell 840 Euro (mehrere Regierungs-Koalitionen haben diesen Betrag immer wieder angepasst) im Jahr steuerfrei gestellt.

Die Gesetzlichen Krankenkassen sind wiederum gesetzlich nach § 20h SGB V verpflichtet die Selbsthilfe zu fördern. Im Gemeinsamen Rundschreiben 2024 der Krankenkassen werden diese beiden Gesetze zur Förderung des ehrenamtlichen Engagements konterkariert, in dem ausdrücklich Ehrenamtspauschalen aus der pauschalen Förderung ausgeschlossen werden:

Dabei ist zu beachten, dass der Leitfaden zur Selbsthilfeförderung nur die Erstattung von Kosten für hauptamtliches Personal vorsieht. Somit sind Ehrenamtspauschalen nicht aus pauschalen Fördermitteln zu erstatten.(Rundschreiben der Krankenkassen, Seite 12).

Infostand auf dem 14. Thüringer Krebskongress

Unser Bundesverband Schilddrüsenkrebs – Ohne Schilddrüse leben e.V. zahlt seit mehreren Jahren Ehrenamtspauschalen an eine Vielzahl von ehrenamtlich Engagierten für die Betreuung von Infoständen, die Teilnahme an Arbeitsgruppen, Gremiensitzungen und Tagungen. Diese setzen hier z. B. oftmals ganze Tage ein und erhalten von unserem Verein dann 40 Euro pro Tag (Beschlüsse siehe unser Merkblatt unter 255342). Ehrenamtspauschalen machen in unserem Gesamthaushalt nur einen sehr geringen Anteil aus, allerdings muss unser Verein bei allen unseren geförderten Projekten mindestens 10% an Eigenmittel aufbringen, so dass wir an gewisse Grenzen stoßen.

Wir möchten auch in der Zukunft das ehrenamtliche Engagement mit einer Ehrenamtspauschale fördern. Wir möchten dazu – gemeinsam mit anderen Selbsthilfeorganisationen – unsere Bundesabgeordneten im Gesundheitsausschuss anschreiben und auf diese widersinnigen Förderbedingungen der Gesetzlichen Krankenkassen hinweisen. Eine Änderung werden wir jedoch nicht so schnell erreichen. Wir brauchen daher auch mehr Einnahmen durch Spenden und Mitgliedsbeiträge.

Ihr könnt uns unterstützen, in dem ihr euren Bundestagsabgeordneten ansprecht, indem ihr eure Spende oder auch den Mitgliedsbeitrag an uns erhöht.

Danke für eure Unterstützung – euer Bundesvorstand und Mitglieder-Beirat

Verweise:

G E M E I N S A M E S R U N D S C H R E I B E N 2 0 2 4
zur Förderung der Selbsthilfeorganisationen auf Bundesebene
gemäß § 20h SGB V durch die Krankenkassen und ihre
Verbände auf Bundesebene

 

 

Beitrag ist in unserem www.sd-krebs.de – Offline Nr. 30, Dezember 2023 erschienen.

 

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Antwort auf: Ehrenamtspauschalen – Förderung und Stärkung des ehrenamtlichen Engagements

| Beitrags-ID: 455330

Logo des Haus der Krebs-Selbsthilfe - Bundesverband e.V.
Pressemitteilung, 04.12.2023

Internationaler Tag des Ehrenamtes 2023

Ehrenamtliches Engagement in der gesundheitlichen Selbsthilfe finanziell fördern

Selbsthilfe lebt maßgeblich durch das ehrenamtliche Engagement von Betroffenen, die ihre Freizeit einsetzen für die Beratung von Betroffenen, die Organisation des Erfahrungsaustausches, die Betreuung von Infoständen, die Durchführung von Informationsveranstaltungen, für Fortbildungen sowie für die Vertretung der Patienteninteressen im Gesundheitssystem. Das Haus der Krebs-Selbsthilfe – Bundesverband e. V. (HKSH-BV) fordert, dieses Engagement umfassend zu fördern. Auch die Krankenkassen sieht der Verband in der Pflicht.

Bonn, 4. Dezember 2023 – Das Ehrenamt ist ein fester Bestandteil der Arbeit aller zehn Mitgliedsverbände im Haus der Krebs-Selbsthilfe – Bundesverband e. V. (HKSH-BV). Der alljährliche Internationale Tag des Ehrenamtes am 5. Dezember ist ein guter Anlass, auf die Leistungen der ehrenamtlich Engagierten für den Einzelnen wie für die Gesellschaft als Ganzes aufmerksam zu machen.

Das Ehrenamt ist eine tragende Säule im deutschen Gesundheitssystem. Der Gesetzgeber trägt dem Rechnung, indem die gesetzliche Krankenkassen nach § 20 h des Sozialgesetzbuchs V verpflichtet sind, die Selbsthilfe zu fördern. Hinzu kommt eine steuerliche Regelung nach § 3 Nr. 26a Einkommensteuergesetz. Sie wird als Ehrenamtspauschale bezeichnet. Mit diesem Freibetrag werden Einnahmen aus nebenberuflichen gemeinnützigen Tätigkeiten für steuerbegünstigte Körperschaften bis zu einem Betrag von 840 Euro im Jahr steuerfrei gestellt.

Diese Ehrenamtspauschalen werden von den Krankenkassen jedoch ausdrücklich aus der Förderung ausgeschlossen; so bestätigt in deren gemeinsamen Rundschreiben 2024. Aus Sicht des HKSH-BV steht dieser Ausschluss im Widerspruch zur gesetzlichen Verpflichtung der Selbsthilfeförderung. Dazu Hedy Kerek-Bodden, Vorsitzende des HKSH-BV: „Selbsthilfe muss unabhängig von finanziellen Mitteln der Pharmaindustrie und von Wirtschaftsunternehmen im Gesundheitswesen sein. Die Erstattung der Ehrenamtspauschale im Rahmen der Selbsthilfeförderung durch die gesetzlichen Krankenkassen kann diese Unabhängigkeit unterstützen.“ Sie fordert daher ein Umdenken bei den Verantwortlichen in den Krankenkassen.

Wenngleich Ehrenamtspauschalen nur einen kleinen Baustein in der finanziellen Förderung darstellen, so ist hier eine schnelle und unbürokratische Verbesserung des ehrenamtlichen Engagements durch den Gesetzgeber möglich. Angesichts von Inflation und hohen Energiepreisen müsse die Ehrenamtspauschale dringend erhöht werden sowie die gesundheitliche Selbsthilfe und die Patientenbeteiligung in den Katalog der begünstigten Tätigkeiten für die Gewährung des sogenannten Übungsleiterfreibetrages von derzeit 3.000 Euro aufgenommen werden. „Wenn die Krebs-Selbsthilfe weiterhin wichtige Aufgaben im Deutschen Gesundheitssystem übernehmen soll, wie beispielsweise die psychosoziale Unterstützung von Betroffenen und die Beteiligung in Forschung und Gremien als Patientenvertretende, dann müsse ehrenamtlich engagierten Menschen diese Vergünstigungen gewährt werden“, so Kerek-Bodden. „Das ist schon lange überfällig.“

Zum Internationalen Tag des Ehrenamtes:

Die Vereinten Nationen (UN) haben 1985 den 5. Dezember zum „Internationalen Tag des Ehrenamtes“ erklärt. Dieser ersetzt den zuvor in Deutschland am 2. Dezember begangenen Tag des Ehrenamts.

Über das HKSH-BV:

Das Haus der Krebs-Selbsthilfe–Bundesverband e. V. (HKSH-BV) wurde 2015 gegründet und vereint zehn bundesweit unabhängig organisierte Krebs-Selbsthilfeverbände mit etwa 1.500 Selbsthilfegruppen. Sie decken die Krebserkrankungen von rund 80 Prozent der ca. 4,5 Millionen Betroffenen in Deutschland ab.
Das HKSH-BV ist gemeinnützig und wird umfassend von der Stiftung Deutsche Krebshilfe gefördert, unter deren Schirmherrschaft es steht. Es ist unabhängig von Interessen und finanziellen Mitteln der Pharmaindustrie und anderer Wirtschaftsunternehmen des Gesundheitswesens.

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Antwort auf: Ehrenamtspauschalen – Förderung und Stärkung des ehrenamtlichen Engagements

| Beitrags-ID: 455363

BAG Selbsthilfe
Pressemitteilung, 4.12.2023

Ehrenherzen sind der Motor unserer Gesellschaft!

BAG SELBSTHILFE fordert tragfähige Strategien für eine zukunftsorientierte Engagementspolitik

 

Düsseldorf 4.12.2023. Täglich helfen Menschen freiwillig und unentgeltlich mit großem Engagement und Kreativität im Rahmen von Verbänden oder Vereinen, Bürgerinitiativen oder Netzwerken. Vor allem die gesundheitsbezogene Selbsthilfe ist zu 90 Prozent vom Ehrenamt getragen. Das macht sie zu einer unverzichtbaren Säule der Gesellschaft. Denn sie schließt die Lücken überall dort in der Beratung, Betreuung und Versorgung von chronisch kranken und behinderten Menschen sowie deren Angehörigen, wo Personal, Geld und Zeit fehlen. Damit sich auch zukünftig Menschen für das Gemeinwohl einsetzen, ist ein Umdenken weg von einem „Selbstverständlichkeitshabitus“ hin zu Wertschätzung, Bewußtseinsförderung und Stärkung dringend notwendig.

„Zur Stärkung der Zivilgesellschaft als entscheidende Akteurin für die Bewältigung der ökologischen, ökonomischen, kulturellen und sozialen Herausforderungen braucht es tragfähige Strukturen für die Zukunft. Dazu wäre es dringend notwendig, die Selbsthilfeförderung nach § 20 h SGB V noch zielgerichtete und verlässlicher auszugestalten, um die Arbeit alle Selbsthilfeorganisationen und -gruppen möglichst wirkungsvoll zu unterstützen. Denn die Förderung ist ein elementarer Baustein für den nachhaltigen Bestand von Projekten und der ehrenamtlichen Arbeit in der Selbsthilfe. Darüber hinaus sollte sich die Anerkennung von bürgerschaftlichem Engagement auch in zusätzlichen Steuervergünstigungen und in Rentenanrechnungszeiten für ehrenamtlich Tätige wiederspiegeln. Damit sich auch weiterhin möglichst viele Menschen für die Gesellschaft einbringen“, fordert Dr. Martin Danner, Bundesgeschäftsführer der BAG SELBSTHILFE e.V.

Im Rahmen des Beteiligungsprozesses zur Bundes-Engagementstrategie, die im Jahr 2024 durch die Bundesregierung verabschiedet werden soll, hat die BAG SELBTHILFE deshalb als Mitglied des Bundesnetzwerks Bürgerschaftliches Engagement (BBE), verschiedene Paper erarbeitet, die Ansätze und Empfehlungen darlegen.

 „Was Menschen für die Gesellschaft in ihrem Ehrenamt leisten, ihre persönliche Motivation dafür und welche spannenden Aufgabengebiete sich dahinter verbergen zeigt auch der von der BAG SELBSTHIFE anlässlich des morgigen Tag des Ehrenamts erstellte Film „Ehrenherz – Einsatz für die Gemeinschaft“. Wir wollen Menschen dazu inspirieren, sich ebenfalls zu engagieren und damit aktiv den Zusammenhalt innerhalb der Gesellschaft zu fördern. Das gewinnt in Krisenzeiten, wie wir sie haben, umso mehr an Bedeutung für jeden Einzelnen“, macht Dr. Martin Danner deutlich.

Hier geht es zum Film:
EhrenHerz

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Antwort auf: Ehrenamtspauschalen – Förderung und Stärkung des ehrenamtlichen Engagements

| Beitrags-ID: 455365

Hallo,

„…. Steuervergünstigungen und in Rentenanrechnungszeiten für ehrenamtlich Tätige …“

da sind sie wieder, die Steuervergünstigungen, die ich glaubte bei der Diskussion zum Papier Krebs und Armut überwunden zu haben.

Auch als die Pauschalen der Nachteilsausgleich für Schwerbehinderte erhöht wurden jubelte Ein großer Behindertenverband.

Diejenigen, die sich ehrenamtliche Arbeit am wenigsten leisten können, weil sie arm sind, haben von Steuervergünstigungen wenig bis überhaupt nichts, da sie oft ein Einkommen unterhalb des Grundfreibetrags haben und deshalb keine Einkommensteuer bezahlen. Den größten Nutzen haben die, die ihn am wenigsten brauchen, die Menschen mit hohem zu versteuernden Einkommen.

Rentenanrechnungszeiten können sinnvoll sein nützen aber tendenziell ebenfalls eher den Einkommensstarken. Arme Menschen und EU-Rentner*innen haben oft nur sowieso zu geringe Ansprüche, als dass sie durch die zusätzlichen Anwartschaft über den Rentenanspruch hinaus kämen, der eine Aufstockung durch Grundsicherung notwendig macht. Dann wird allerdings die gesamte Rente egal in welcher Höhe auf die Leistung angerechnet und ein geringer  ggf. durch die ehrenamtlichen Arbeit erworbeneelr zusätzlicher Anspruch zur gesetzlichen Rente verpufft.

Die beste Möglichkeit der Anerkennung ehrenamtlichen Engagements, die gleichmäßig allen Einkommens Klassen hilft und zu eben diesem Engagement motiviert, ist immer noch die Ehrenamtspauschale, die direkt gezahlt wird.

Dass es Menschen gibt, die unterhalb des steuerlichen Existenzminimums leben, und gar nicht mal so wenige, die sich auch ehrenamtlich engagieren wollen, scheint für viele nur schwer vorstellbar zu sein.

Viele Grüße

Karl

 

Ich muß mit der Gewohnheit brechen, ehe sie mich gebrochen hat.
G.C.Lichtenberg

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