Übersicht über die wichtigsten FAQ-Hilfe-Beiträge bei uns im Forum zum Thema Schwerbehinderung:
Hallo liebe Leute,
habe lange keinen Beitrag mehr geschrieben, dennoch möchte ich meine jüngsten Erfahrungen mit dem Versorgungsamt (NRW) zum Besten geben.
Ende 2005 ist mein auf fünf Jahre befristeter Schwerbehindertenausweis abgelaufen (80% wg. SD-Ca. mit Lympfknotenmetastasen). Ich habe mich also Ende letzten Jahres mit dem Thema Heilungsbewährung auseinandergesetzt, da nach Entfernung eines malignen Schilddrüsentumors in den ersten fünf Jahren eine Heilungsbewährung abzuwarten ist. Dabei bin ich auf folgenden Beitrag gestoßen:
Niederschrift über die Tagung der Sektion „Versorgungsmedizin“ des Ärztlichen Sachverständigenbeirats beim Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung (BMGS) vom 26. März 2003:
Zu Punkt 2.3 – „Heilungsbewährung“ nach Radiojod-Therapie eines Schilddrüsenmalignoms
Von einem Beiratsmitglied war gefragt worden, ab wann bei einem Schilddrüsenkarzinom die „Heilungsbewährung“ beginne, wenn wegen szintigraphisch nachgewiesenem radiojodaufnehmenden Gewebe wiederholt Radiojodtherapien erforderlich waren.
Die Beiratsmitglieder stellten dazu fest, solange szintigraphisch radiojodaufnehmendes Gewebe bei Schilddrüsenkarzinom nachweisbar sei, nicht von einer Entfernung des Tumors ausgegangen werden könne.
siehe: http://www.anhaltspunkte.de/zeitung/zeitung/2004_3.html#2.3
Ich interpretiere den Beitrag folgendermaßen:
Die Zeit der Heilungsbewährung (bei uns 5 Jahre) beginnt erst dann zu laufen, wenn vom SD-Ca. nichts mehr nachweisbar ist. Es darf also nach einer RJT auf dem Szintigramm nichts mehr zu erkennen sein UND der Tumormarker muss unterhalb der Nachweisgrenze liegen.
In meinem Fall ist seit über 4 Jahren nichts mehr auf den Szintigrammen zu sehen, aber mein Tumormarker ist immer noch leicht erhöht (um die 4 ng/ml). Meines Erachtens ist deshalb bei mir die Zeit der Heilungsbewährung noch gar nicht angefangen zu laufen. Das Versorgungsamt ist meiner Argumentation gefolgt und hat ohne Probleme den Ausweis verlängert und eine neuerliche Prüfung in 2 Jahren angesetzt.
Nun noch eine nützliche Besonderheit für alle aus NRW:
Auf meinem Bescheid von 2000 stand ein Zusatz, dass der Ausweis nicht nur beim Versorgungsamt, sondern auch beim Einwohnermeldeamt der Kommune verlängert werden kann. Das habe ich ausprobiert und war begeistert: Ich musste meinen Schwerbehindertenausweis vorlegen, auf einem Formular an das Versorgungsamt versichern, dass sich meine gesundheitliche Situation nicht wesentlich geändert hat und nach ca. 5 Minuiten war mein Ausweis ohne Diskussion für weitere 5 Jahre verlängert worden (80%)!
Liebe Grüße
Jürgen
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