Hallo SchiddrüsenAUA,
da hast du ja ein fast 10 Jahre altes Thema ( Follikuläres Karzinom und Befundbericht 2005) ausgegraben.
Ein Referenzpathologe war und ist meines Wissens nie Pflicht („muß“), es sind meist „sollte“ Bestimmungen.
In den neueren Leitlinie AWMF-Leitlinie zur Schilddrüsenoperation (maligne) 2012 sollte der Referenzpathologe in folgenden Fällen hinzugezogen werden.
2.5 Follikuläre Karzinome (FTC)
2.5.1 Häufigkeit, klinische Besonderheiten, Pathologie
(….)
Follikuläre Karzinome ≤1 cm sind im Gegensatz zum PTMC eine Rarität (172), die Diagnose sollte daher wegen der beim FTC und PTC unterschiedlichen chirurgischen Therapie durch einen Referenzpathologen überprüft werden.
(….)
2.5.2 Minimal-invasives follikuläres Karzinom (MIFTC)
(…)
Bei Unklarheit über die Zuordnung zu einer der beiden Varianten [Harald: MFTC und WIFTC] des FTC sollte wegen der möglichen therapeutischen Konsequenzen eine referenzpathologische Beurteilung eingeholt werden (179).
Die Unterscheidung zwischen minimal-invasiven (MFTC) und grob-invasiven (WIFTC) follikulärem Schilddrüsenkarzinom ist jedoch erst in der Leitlinie 2012 aufgneommen worden.
Dein Problem dürfte jedoch eher sein, dass der Pathologe damals ein follikuläres Schilddrüsenkarzinom mit einem gutartigen .follikuläres Adenom verwechselt hat bzw. nicht richtig unterscheiden konnte.
In der alten AWMF-Leitlinie (überarbeitet 2003) wird keine Referenzpahologie erwähnt.
Ich weiß nicht , ob du auf die Krankengeschichte von Ginger (: Krankengeschichte Knochenmetastasen) gestoßen bist, bei ihr wurde auch zunächst ein gutartiges follikuläres Adenom diagnostiziert, und später bekam sie Knochenmetastasen.
Bei ihr konnte man am entnommen und untersuchten Schilddrüsengewebe (Aufbewahrungsfrist 10 Jahre) feststellen, dass der Pathologe seiner Zeit ein Fehler gemacht hat. Sie bekam daraufhin eine Entschädigung.
Viele Grüße
Harald
PS: Werde das Thema vom alten abtrennen.