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Lieferausfall Natpar 100 mcg, Ersatz durch 50 mcg: Vereinbarungen mit Krankenkassen

Lieferausfall Natpar 100 mcg, Ersatz durch 50 mcg: Vereinbarungen mit Krankenkassen

| Beitrags-ID: 451942

Leider ist die 100mcg-Dosierung Natpar nicht mehr verfügbar, so dass Patienten, die 100mcg pro Tag benötigen, nunmehr zwei 50mcg-Dosierungen kaufen müssen. Da die 50mcg-Dosierung aber denselben Preis hat, wie die 100mcg-Dosierung, entspricht dies einer Verdoppelung der Kosten und damit auch eventuellen Eigenanteilen und Zuzahlungen.

Ich habe deswegen bei Takeda direkt nachgefragt. Mit einigen Krankenkassen hat Takeda Vereinbarungen geschlossen. Ihr müsstet deswegen individuell bei Eurer Kasse nachfragen, ob eine Entlastung vereinbart wurde.

Hier Takedas Antwort im kompletten Wortlaut:

Wie Sie bereits schreiben, gibt es eine Vereinbarung, um die durch den Lieferausfall der 100mcg-Dosierung entstehenden bzw. entstandenen Folgen möglichst abzufedern. Jedoch besteht diese Vereinbarung nicht mit den Apotheken, sondern mit den gesetzlichen Krankenkassen bzw. Krankenkassenverbünden. Gleichzeitig existierte bei einen solchen freiwillig und proaktiv von Takeda vorgeschlagenen Ansatz leider kein Vorgehen für eine „Pauschal-Lösung“ mit Geltung für alle gesetzlichen Krankenkassen, sodass wir letztes Jahr mit versch. Krankenkassen und -verbünden einzelne Abkommen getroffen haben. Dies führt dazu, dass sich die Vereinbarungen und damit auch die Situation für die PatientInnen je nach Krankenkasse unterscheiden können – insbesondere auch im Hinblick auf die von Ihnen erwähnte Verdopplung der Kosten für die Patientenzuzahlung.

Eine Pauschalaussage für alle Natpar-NutzerInnen lässt sich damit also leider nicht treffen und für die betroffenen PatientInnen bleibt in diesem Fall dann nur noch die Möglichkeit, sich die Kosten der doppelten Patientenzuzahlung ggfs. über eine mögliche Zuzahlungsbefreiung von ihrer Kasse nachträglich erstatten zu lassen (genaue Details zum Vorgehen und den Voraussetzungen finden sich häufig auf der Webseite der jeweiligen Krankenkasse und generell im Internet). Eventuell lohnt sich aber auch sonst eine Rückfrage bei der Krankenkasse und eine Erstattung z.B. über die versch. Bonussysteme oder ggfs. sogar aus Kulanz. Hier gibt es vielleicht individuell nochmal weitere Möglichkeiten und eine Versuch ist die Nachfrage ja meistens immer wert.

Forums-Gruppe: rhParathormon(1-84) (z. B.: Natpar®)

  • Dieses Thema wurde geändert vor 8 Monaten, 2 Wochen von Harald.
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