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Antrag auf Behinderung, da keine schilddrüse?

  • Dieses Thema hat 12 Antworten und 6 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert 30.07.2024 - 11:39 von ehem. Sozialamt-Mitarbeiter.
natawolf
Nutzer*In
pap.S.Carzinom 2003

Antrag auf Behinderung, da keine schilddrüse?

| Beitrags-ID: 241119

Hallo,

Ich wollte mich bei Euch erkundigen, ob jemand einen Antrag auf

Behinderung gestellt hat und damit erfolgreich gewesen ist.

Ich (kalter Knoten vor 3 Jahren, Schilddrüsenlos) schreibe gerade den Antrag

und informiere mich nach Gesundheitsstörungen, die durch das Fehlen der

SD zustande kommen, derer ich mir aber ggf. nicht bewusst bin.

Gruß :P

Antwort auf: Antrag auf Behinderung, da keine schilddrüse?

| Beitrags-ID: 299267

Hallo,
Schau doch mal „Patientenrecht“ bei Behinderung auf der Startseite.
Da findest Du eine Menge Informationen.

Wenn man keine Schilddrüse mehr hat, bekommt man schon einen gewissen Behindertenanspruch zwische 50-80%). Ich z.B. habe 80%. Da ist ein malignes Melanom , Bluthochdruck und der SD-Krebs dabei. Der Ausweis wurde mir bis 2012 genehmigt, dann muss man zu weiteren Feststellungsuntersuchungen.
Dein Hausarzt hilft Dir bestimmt beim Ausfüllen und lege gleich alle relevanten Befunde bei, sonst dauerts ewig.

Liebe Grüsse
Birgit

Lebe bewusst und geniesse jeden Tag! :clap:

Antwort auf: Antrag auf Behinderung, da keine schilddrüse?

| Beitrags-ID: 299268

Wenn man keine Schilddrüse mehr hat, bekommt man schon einen gewissen Behindertenanspruch zwische 50-80%).

Hallo,

so ganz stimmt das leider nicht. Die im Amt sind da ganz schön streng. Das gilt max. für 5 Jahre nach Feststellung. Danach gilt die Heilungsbewährung und der GdB wird gesenkt oder gestrichen. natawolf, an Hand Deiner Anmeldung sehe ich, dass die Krebserkrankung schon etwas länger her ist, da wird es schwierig.
Ich habe vor kurzem einen Erhöhungsantrag gestellt und bei mir stand auf dem Bescheid, dass nach fast 8 Jahren das Fehlen der SD nicht mehr berücksichtigt werden kann.

LG,
Birgitt

joggerLeiter SHG Karlsruhe pap. Sd-Karzinome pT1b,pN0,pM0

Antwort auf: Antrag auf Behinderung, da keine schilddrüse?

| Beitrags-ID: 299269

Wenn man keine Schilddrüse mehr hat, bekommt man schon einen gewissen Behindertenanspruch zwische 50-80%).

Das gilt nur, wenn man Sd-Krebs hatte.
In der Regel richtet man sich nach einer Tabelle (Anhaltspunkte für die ärztliche Gutachtertätigkeit im sozialen Entschädigungsrecht und nach dem Schwerbehindertenrecht).
Hier ein Auszug:
„Schilddrüsenfunktionsstörungen (Überfunktion und Unterfunktion [auch nach Schilddrüsenresektion]) sind gut behandelbar, so dass in der Regel anhaltende Beeinträchtigungen nicht zu erwarten sind.“

Nach Entfernung eines malignen Schilddrüsentumors ist in den ersten fünf Jahren eine Heilungsbewährung abzuwarten; GdB/MdEGrad während dieser Zeit- nach Entfernung eines papillären oder follikulären Tumors, ohne Lymphknotenbefall 50% – sonst 80%

Peter

Antwort auf: Antrag auf Behinderung, da keine schilddrüse?

| Beitrags-ID: 299270

Hallo Peter,

bei natawolf steht SDK im Profil, ich nehme an, das soll SchildDrüsenKrebs heißen.

LG,
Birgitt (kein Gast, kann mich nur nicht einloggen)

joggerLeiter SHG Karlsruhe pap. Sd-Karzinome pT1b,pN0,pM0

Antwort auf: Antrag auf Behinderung, da keine schilddrüse?

| Beitrags-ID: 299271

Hallo Birgitt,
kann sein, aber es lesen ja auch andere mit und die Aussage
„Wenn man keine Schilddrüse mehr hat, bekommt man schon einen gewissen Behindertenanspruch zwische 50-80%“
ist nun mal nicht richtig. Man bekommt die Schwerbehinderung anerkannt, weil man Krebs hat und nicht weil die Schilddrüse entfernt wurde. Die Aussage kann bei operierten Patienten ohne SD-Krebs falsche Erwartungen wecken.
Peter

Antwort auf: Antrag auf Behinderung, da keine schilddrüse?

| Beitrags-ID: 299272

Hallo Peter,

das ist korrekt!

(Hier im Forum scheint es zu spuken, ich war nicht eingeloggt und eine Zauberhand (Harald?) hat mein ‚Gast‘ entfernt und mich naträglich eingeloggt.)

natawolf
Nutzer*In
pap.S.Carzinom 2003

Antwort auf: Antrag auf Behinderung, da keine schilddrüse?

| Beitrags-ID: 299273

Liebe Birgit, lieber Jogger,

Ich danke euch für die Informationen!
(auch, wenn es scheinbar keinem so ganz klar ist, inwiefern man nun Recht auf den Schwerbehindertenstatus hat..) 😳

Aber es ist schon einmal gut zu wissen, dass jemand mit der selben Beschwerde erfolgreich war..

Es stimmt, dass bei mir 2003 ein Papilläres schilddrüsen Karzinom festgestellt wurde, ich seit dem das übliche mache – 4fache radioiodtheraphie und all das, wo man sich nicht sicher ist, ob es überhaupt Heilung oder nur weitere Schädigung des Immunsystems nach sich zieht-

ich habe den Antrag nun abgeschickt, mit allen Beschwerden, die man ohne Schilddrüse haben kann.. allerdings verweisen nur die Dokumente darauf, dass ich KREBS hatte.. ich hoffe, es funktioniert..

Sobald ich bescheid weiß (also vermutlich in den nächsten Jahren) schreibe ich euch mein Ergebnis..

Liebe Grüße,

natawolf

Antwort auf: Antrag auf Behinderung, da keine schilddrüse?

| Beitrags-ID: 299274

Wenn man keine Schilddrüse mehr hat, bekommt man schon einen gewissen Behindertenanspruch zwische 50-80%).

Hallo,

so ganz stimmt das leider nicht. Die im Amt sind da ganz schön streng. Das gilt max. für 5 Jahre nach Feststellung. Danach gilt die Heilungsbewährung und der GdB wird gesenkt oder gestrichen. natawolf, an Hand Deiner Anmeldung sehe ich, dass die Krebserkrankung schon etwas länger her ist, da wird es schwierig.
Ich habe vor kurzem einen Erhöhungsantrag gestellt und bei mir stand auf dem Bescheid, dass nach fast 8 Jahren das Fehlen der SD nicht mehr berücksichtigt werden kann.

LG,
Birgitt

Hallo Birgitt aus Düsseldorf
ich bin peter aus Heidelberg und habe eine sehr liebe Freundin in
Düsseldorf die vor 8 J. beide Schilddr. entfernt bekam und es schon gestreut hatte und noch 2 Lymphknoten.
Sie war entsprechend des Zykluses in Radio Therapie jetzt hatte die letzte Therap. nicht das gewünschte ergebnis gehabt ihre werte sind zu hoch, jetzt hatte sie Ultraschall
und man entdeckte 2 Lymphknoten einer links am hals und einer unter dem Kinn. Ich sagte ihr sie soll einen Schwerbehinderten ausweis beantragen. Sie sagte dann “ ich bekomme den sowieso nicht“ . Sie hat niemand der ihr dort hilfreich zur seite steht. Der Arzt den sie hatte hielt es wohl nicht für notwendig derartiges zu tun und ist jetzt in Rente.
Heute ist sie in Wuppertal erneut eine Radioaktive Behandlung zu machen. Die Dosis ist hoch ( und müsste schon niedriger sein aber weil sie nicht anschlägt) und es sieht so aus als ob sie erneut diese Knoten entfernt bekommt. Hatt sie eine gute chance einen Schwerbeh. Ausweis zu bekommen?
Wer könnte sich etwas um sie kümmern durch E-mail oder so?
Schlimm das es in diesem Land Menschen gibt die mit so einer Krankheit ALLEINE sind.
Danke im Voraus für Deine Antwort
L.G. Peter

Antwort auf: Antrag auf Behinderung, da keine schilddrüse?

| Beitrags-ID: 299275

Hallo Peter,

es stimmt zwar, wie Birgit geschrieben hat, dass der Schwerhindertenausweis zunächst immer nur für 5 Jahre ausgestellt wird mit sog. Heilungsbewährung. D.h. wenn nach diesen 5 Jahren kein Rezidiv aufgetreten ist, wird der Grad der Behinderung zurückgestuft. Aber es ist auch so, dass die 5 Jahre Heilungsbewährung erst dann anfangen zu laufen, wenn der Krebs bzw. die Metastasen vollständig entfernt wurden, d.h. wenn eine Radiojodtherapie nachweislich erfolgreich war, was ja bei Deiner Bekannten noch gar nicht der Fall ist. Daher würde sie wohl auf jeden Fall noch jetzt eine Schwerbehinderung von 80% für mindestens 5 Jahre zugesprochen bekommen, weil ja Lymphknoten mit betroffen sind.
Die Anerkennung kann im Prinzip nur der Betroffene selbst beantragen, aber natürlich kann man sich dabei helfen lassen. Eine gute Idee wäre vermutlich, den Sozialdienst der Klinik, wo die erneute Radiojodtherapie durchgeführt wird, in Anspruch zu nehmen. Die Sozialdienste kennen sich im Allgemeinen mit diesen Dingen aus.
Zum Thema Beantragung eines Schwebi-Ausweises gibt es hier auch einen längeren Beitrag, in dem auch noch Verweise auf verschiedene weiterführende Seiten enthalten sind.
Thema:
FAQ: Wie beantrage ich einen Schwerbehindertenausweis?
.
Im Notfall kann man sich auch an das zuständige Versorgungsamt wenden und sich dort bei der Beantragung helfen lassen. Am einfachsten dürfte es aber wie gesagt mit dem Sozialdienst der Klinik gehen.

Viele Grüße und viel Erfolg
Karl

Ich muß mit der Gewohnheit brechen, ehe sie mich gebrochen hat.
G.C.Lichtenberg

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Antwort auf: Antrag auf Behinderung, da keine schilddrüse?

| Beitrags-ID: 299276

Hallo Peter,

Karl hat schon alles Wichtige in seiner schnellen Antwort an Dich geschrieben.
So wirklich gut kann ich bei der Angelegenheit nicht helfen. Aber ich bin gerne bereit, mit Deiner Freundin Kontakt aufzunehmen. Vielleicht wohnt sie ja sogar ganz in meiner Nähe oder ist in der selben Endopraxis wie ich in Behandlung.
In meinem Profil ist eine Website (nicht wundern, ist eine andere Erkrankung) angegeben. Wenn man den Link anklickt, findet man meine komplette Anschrift. Wenn Deine Freundin mag, soll sie sich einfach mal bei mir melden 😉 .

Liebe Grüße aus Düsseldorf nach Heidelberg,
Birgitt

Antwort auf: Antrag auf Behinderung, da keine schilddrüse?

| Beitrags-ID: 299277

Hallo,

heute wurde dieser alte Thread verlinkt. Manchmal ist es ganz interessant zurück in die Vergangenheit zu schauen . 2007 hatte ich noch geschrieben

Ich habe vor kurzem einen Erhöhungsantrag gestellt und bei mir stand auf dem Bescheid, dass nach fast 8 Jahren das Fehlen der SD nicht mehr berücksichtigt werden kann.

Danach bekam ich eine 2. Hormonerkrankung (adrenales Cushing) und beim nächsten Antrag wurde das Fehlen der SD sehr wohl berücksicht. Genauer Text:

1.
2. Hormonregulationsstörungen
3. Verlust der Schilddrüse nach Ablauf der Heilungsbewährung,
Schilddrüsenfunktionsstörung
4.
….
__________

– Unter Berücksichtigung des Ausmaßes und des Zusammenwirkens dieser Beeinträchtigungen ist nun ein GdB von 70 angemessen.

Manchmal lohnt es sich, olle Kamellen einfach wieder aufzuwärmen 😆

LG
Birgitt

1 Nutzer*in hat sich für diesen Beitrag bedankt.
ehem. Sozialamt-Mitarbeiter
Gast

Antwort auf: Antrag auf Behinderung, da keine schilddrüse?

| Beitrags-ID: 460972

Hallo Birgitt,

dass die Gesundheitsstörung „Verlust der SD“ im Bescheid aufgeführt ist, bedeutet nicht immer, dass diese auch für eine Erhöhung des GdB ausschlaggebend ist. Diese ist zunächst nur ein Fakt, dass die Krankheit/ Gesundheitsstörung vorhanden ist. Zu einer Erhöhung könnte sie nur dann führen, wenn diese in Wechselwirkung mit anderen Krankheiten zu einer erhöhten Beeinträchtigung führt und einen eigenen GdB von 30 hat.

I.dR. hat man bei einer fehlenden SD wegen eines Tumors und einer gut eingestellten Medikation keinen Anspruch auf einen GdB über 30. Ich weiß nicht mal, ob man überhaupt einen GdB bekommt, wenn man nicht gerade eine, durch die OP verursachte, einseitige Stimmbandlähmung hat.

Beste Grüße

Anonym
Gast

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