Achtung

Ratschläge auf der Website können keinen Arztbesuch ersetzen
Okay

Patientenrechte – Übersicht

In diesem Beitrag möchten wir einen Überblick zu Patientenrechten mit weiterführenden Links geben.

Aufklärungsfehler

Ärzt*innen sind nach BGB §630e verpflichtet eine umfassenden Aufklärung zu leisten. Dies beinhaltet, dass sie auch über anerkannte Behandlungsalternativen die Patient*innen aufklären müssen.

BGB § 630e
Aufklärungspflichten
(1) Der Behandelnde ist verpflichtet, den Patienten über sämtliche für die Einwilligung wesentlichen Umstände aufzuklären. Dazu gehören insbesondere Art, Umfang, Durchführung, zu erwartende Folgen und Risiken der Maßnahme sowie ihre Notwendigkeit, Dringlichkeit, Eignung und Erfolgsaussichten im Hinblick auf die Diagnose oder die Therapie. Bei der Aufklärung ist auch auf Alternativen zur Maßnahme hinzuweisen, wenn mehrere medizinisch gleichermaßen indizierte und übliche Methoden zu wesentlich unterschiedlichen Belastungen, Risiken oder Heilungschancen führen können.

(Hervorhebungen durch uns).
Ärztin erklärt einer erschöpften, besorgten Patientin die Therapie

In der Broschüre: Ratgeber für Patientenrechte (2019; S.58) wird auch die rechtliche Situation bei einer fehlerhaften Aufklärung beschrieben:

Fehlerhafte Aufklärung
Zur Behandlung ist Ihre Einwilligung nötig. Voraussetzung dafür ist eine umfassende, verständliche und rechtzeitige Aufklärung über die Diagnose, die geplante Vorgehensweise sowie über die Risiken und Chancen der Behandlung. Vor Gericht muss der Arzt beweisen, dass er Sie entsprechend aufgeklärt hat. Auch hier gilt: Ist dazu nichts dokumentiert, wird erst einmal vermutet, dass es keine Aufklärung und folglich keine wirksame Einwilligung in die Behandlung gab.

Beispiele für eine fehlerhafte Aufklärung:

  • Über die Nebenwirkung Nebenschilddrüsenunterfunktion (Hypoparathyreoidismus) ein Schilddrüsenoperation wird verharmlosend aufgeklärt: z.B.: „Dann müssen Sie Vitamin D und Calcium nehmen.“ Die Lebensqualität wird durch eine dauerhafte Nebenschilddrüsenunterfunktion erheblich eingeschränkt, dies wird mit einem solchen Satz einem unbedarften Patienten nicht deutlich vermittelt. Es wird mit diesem Satz der Eindruck vermittelt, dies sei eine leicht zu therapierende Nebenwirkung.
  • Patientenaufklärung in der Schilddrüsenunterfunktion: Wenn Schilddrüsenkrebspatient*innen keine Schilddrüsenhormone nach einer Schilddrüsenoperation bekommen und erst später in der Schilddrüsenunterfunktion aufgeklärt werden, so liegt ein Aufklärungsfehler vor. In einer Schilddrüsenunterfunktion ist man geistig und körperlich eingeschränkt, und nicht voll Aufnahme fähig.
  • Über die alternative rhTSH anstelle einer Schilddrüsenunterfunktion zur Durchführung eine ablativen Radioiodtherapie beim differenzierten Schilddrüsenkrebs wird nicht aufgeklärt.

Behandlungsfehler

Bekannte Risiken z.B. einer Schilddrüsenoperation, über die aufgeklärt wurde, sind kein Behandlungsfehler. Wurden jedoch über die unterschiedlichen Risiken, nicht richtig bzw. verharmlosend aufgeklärt, so liegt ein Aufklärungsfehler vor (siehe oben).

Behandlungsfehler liegen z. B. dann vor, wenn die Indikation für einen Schilddrüsenoperation ohne ausreichende Diagnostik/ Indikation durchgeführt wurde; siehe Wiki: Schilddrüsenknoten – Diagnostik

Anspruch auf …

Als Schilddrüsenkrebspatient*in hat man diverse Ansprüche auf Unterstützung:

Titelbild der Broschüre Wegweiser Seozialleistungen

Ferner gibt es den Wegweiser zu Sozialleistungen (Die blauen Ratgeber 40) der Deutschen Krebshilfe.

Die Deutsche Krebshilfe bietet diese Informationen aktuell auch auf Ihrer Website an: SOZIALLEISTUNGEN BEI KREBS (dort auch als PDF).

Diese Broschüre sowie anderes Infomaterial ist auch kostenlos über die Geschäftsstelle zu beziehen.

Auch gibt es eine Broschüre des Bundesministerium für Arbeit und Soziales wie man wieder zurück in den Job nach einer längeren Erkrankung kommt:

Titelbild der Broschüe Schritt für Schritt zurück in den Job

Broschüre: Schritt für Schritt zurück in den Job
Betriebliche Eingliederung nach längerer Krankheit – was Sie wissen müssen.
Herausgeber:

  • Bundesministerium für Arbeit und Soziales

siehe auch Beitrag in unserem Forum Broschüre: Schritt für Schritt zurück in den Job (Juni 2015)

Die Broschüre als PDF
Die Broschüre kann über unseren Verein Bundesverband Schilddrüsenkrebs – Ohne Schilddrüse leben e.V. kostenfrei bestellt werden.

Kostenerstattung von diagnostischen Methoden, Medikamenten und anderen Therapien

Bei der Kostenerstattung von diagnostischen Methoden, Medikamente und anderen Therapien kann es Probleme geben, wenn diese noch keine Zulassung für die jeweilige Indikation hat. Achtung bei sogenannten IGeL Angeboten durch Praxen, diese Kosten werden durch die gesetzlichen Krankenkassen nicht übernommen, weil der Nutzen fraglich ist. Die Praxen bieten diese jedoch als kaufbare Leistungen an.

Anders sieht es bei diagnostischen Methoden, Medikamenten und anderen Therapien aus, die in hochwertigen Leitlinien empfohlen werden, jedoch nur nach Genehmigung durch die Krankenkasse erstattet werden.

Beispiele:

Gibt es noch keine Zulassung für ein Medikament, so gibt es verschieden Möglichkeiten dieses zu bekommen. Die beste Möglichkeit ist die Teilnahme in einer Studie, da das Medikament noch keine Zulassung hat, ist nicht sicher, ob es auch einen Schaden anrichten kann. In einer Studie wird man bezüglich möglicher Schäden am Besten betreut und beobachtet.

Steht ein Medikament kurz vor der Zulassung, so kann es im Compassionate Use eingesetzt werden, wenn dies das pharmazeutische Unternehmen/ der Hersteller anbietet.

Hat das Medikament keine Zulassung für die entsprechende Indikation, jedoch z. B. für eine andere Krebsart, so kann es im Off-Label-Use eingesetzt werden. Der Off-Label-Use muss durch die Krankenkasse vor dem Beginn der Behandlung genehmigt werden. Sollte es Probleme beim Off-Label-Use geben, so kann unser Bundesverband mit einem Unterstützungsschreiben helfen.

Soziale und finanzielle Folgen einer Krebserkrankung

siehe Wiki: Finanzielle und soziale Folgen einer Krebserkrankung

Rehabilitation und Teilhabe

Titelbild der Broschüre

Die Broschüre „Mein Recht auf Rehabilitation und Teilhabe“ herausgegeben von der BAG Selbsthilfe (2023) geht auf das Bundesteilhabegesetz (BTHG) ein. Die Broschüre soll eine Orientierung zu den neuen Leistungsansprüchen geben und aufzeigen, welche Möglichkeiten bestehen, sie auch wirksam durchzusetzen. Zudem wird ein kurzer Überblick über das Sozialsystem in Deutschland und speziell über den Rehabilitationsprozess gegeben.

Broschüre ist kostenfrei als Printversion über die BAG Seltbsthilfe  bestellbar oder als barrierefreies PDF abrufbar.

Forenthema: Broschüre „Mein Recht auf Rehabilitation und Teilhabe“ (Hrsg. BAG Selbsthilfe, 2023) (16.01.2024)

Broschüre: Patientenverfügung

Titel der Broschüre Patientenverfügung, März 2022

Leiden – Krankheit – Sterben:
Wie bestimme ich, was medizinisch unternommen werden soll, wenn ich entscheidungsunfähig bin?

Herausgeber: Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz

siehe auch Beitrag in unserem Forum Broschüre: Patientenverfügung(Mai 2017)

Die Broschüre als PDF
Diese Broschüre kann ebenso wie weiteres Infomaterial => Patientenrechte in unserer Bundesgeschäftsstelle kostenfrei bestellt werden.


Autor: Harald | Arbeitsgruppe: Arbeitsgruppe Schwerbehinderung | Letzte Aktualisierung: 16.01.2024 von Harald W-Nummer: 423842

Hier habe wir Hinweise auf Broschüren und andere Infomaterialien zusammengestellt.

Broschüre: Patientenrechte

Titelbild des Ratgebers Patientenrechte

Im Jahr 2013 trat das Patientenrechtegesetz in Kraft. Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) hat zusammen mit dem Bundesministerium für Justiz und dem Patientenbeauftragten eine umfassende Informationsbroschüre für Bürgerinnen und Bürger über das neue Patientenrechtegesetz erarbeitet.

Der Ratgeber bietet eine verständliche Darstellung und Erläuterung der Rechte der Patientinnen und Patienten.

Zum Inhaltsverzeichnis in unserem Forum.

Die Broschüre wurde inzwischen mehrfach wieder aufgelegt.

Diese Broschüre kann ebenso wie weiteres Infomaterial => Patientenrechte in unserer Bundesgeschäftsstelle kostenfrei bestellt werden.

Broschüre: Wegweiser zu Sozialleistungen

Titelbild der Broschüre Wegweiser Seozialleistungen

Wenn Sie an Krebs erkrankt sind und vielleicht für längere Zeit nicht berufstätig sein können, ist es wichtig zu wissen, auf welche Sozialleistungen Sie einen Anspruch haben. Alle sozialrechtlichen Angebote sollen Sie dabei unterstützen, so gut wie möglich in Ihren Alltag zurückzukehren. Dieser Artikel gibt Ihnen einen ersten Überblick über die verschiedenen Möglichkeiten der Sozialleistungen bei Krebserkrankungen.

Von der Deutschen Krebshilfe gibt es den Wegweiser zu Sozialleistungen (Die blauen Ratgeber 40)

Die Deutsche Krebshilfe bietet diese Informationen in der aktuell Version auch auf Ihrer Website an: SOZIALLEISTUNGEN BEI KREBS (dort auch als PDF).

Diese Broschüre sowie anderes Infomaterial ist auch kostenlos über unsere Geschäftsstelle zu beziehen.

Broschüre: Schritt für Schritt zurück in den Job

Titelbild der Broschüe Schritt für Schritt zurück in den Job

Broschüre: Schritt für Schritt zurück in den Job
Betriebliche Eingliederung nach längerer Krankheit – was Sie wissen müssen.
Herausgeber:

  • Bundesministerium für Arbeit und Soziales

siehe auch Beitrag in unserem Forum Broschüre: Schritt für Schritt zurück in den Job (Juni 2015)

Diese Broschüre sowie anderes Infomaterial ist auch kostenlos über unsere Geschäftsstelle zu beziehen.

Broschüre: Patientenverfügung

Titel der Broschüre Patientenverfügung, März 2022

Leiden – Krankheit – Sterben:
Wie bestimme ich, was medizinisch unternommen werden soll, wenn ich entscheidungsunfähig bin?

Herausgeber: Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz

siehe auch Beitrag in unserem Forum Broschüre: Patientenverfügung(Mai 2017)

Die Broschüre als PDF
Diese Broschüre kann ebenso wie weiteres Infomaterial => Patientenrechte in unserer Bundesgeschäftsstelle kostenfrei bestellt werden.

Rehabilitation und Teilhabe

Titelbild der Broschüre

Die Broschüre „Mein Recht auf Rehabilitation und Teilhabe“ herausgegeben von der BAG Selbsthilfe (2023) geht auf das Bundesteilhabegesetz (BTHG) ein. Die Broschüre soll eine Orientierung zu den neuen Leistungsansprüchen geben und aufzeigen, welche Möglichkeiten bestehen, sie auch wirksam durchzusetzen. Zudem wird ein kurzer Überblick über das Sozialsystem in Deutschland und speziell über den Rehabilitationsprozess gegeben.

Broschüre ist kostenfrei als Printversion über die BAG Seltbsthilfe  bestellbar oder als barrierefreies PDF abrufbar.

Forenthema: Broschüre „Mein Recht auf Rehabilitation und Teilhabe“ (Hrsg. BAG Selbsthilfe, 2023) (16.01.2024)


Autor: Harald | Arbeitsgruppe: Arbeitsgruppe Schwerbehinderung | Letzte Aktualisierung: 16.01.2024 von Harald W-Nummer: 423842

Beratung

Hier finden sich nützliche Adressen:

Anwälte für Patientenrechte

Anwählt*innen, die sich auf Patientenrechte spezialisiert haben finden man hier:


Autor: Harald | Arbeitsgruppe: Arbeitsgruppe Schwerbehinderung | Letzte Aktualisierung: 16.01.2024 von Harald W-Nummer: 423842