Soll ich gegen den Bescheid Wiederspruch einlegen?
- Dieses Thema hat 11 Antworten und 6 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert 01.12.2010 - 16:15 von Micha 66.
Soll ich gegen den Bescheid Wiederspruch einlegen?
Hallo zusammen,
ich bin mir gerade unsicher was ich tun soll
und möchte mich auch kurz fassen und nicht den ganzen Brief abtippen deshalb steige ich mitten drin ein.
Heute ist endlich der bescheid über den geänderten Grad der Beeinträchtigung gekommen.
Der neue GdB ist 80 Prozent wie erwartet.
Ich schreibe mal ab:
Die Auwirkung dieser Funktionsbeeinträchtigung(en) ist mit dem festgestellen GdB angemessen bewertet.
Mit diesem Bescheid wurde(n) bei der Bewertung des GdB (eine) Gesundheitsstörung(en) im Stadium der Heilungsbewährung berücksichtigt, das heißt, der GdB ist höher eingeschätzt, als dem tatsächlichen Zusand entspricht.
Dies geschieht, um über einen bestimmten Zeitraum eine Stabilisierung des Gesundheitszustandes abzuwarten.
ist nach dem Ergebnis einer entsp. Nachprüfung diese Stabilisierung eingetreten, wird der GdB ggfs. auf das tatsächliche Maß zurückgeführt, selbst wenn Beschwerden und Allgemeinzustand unverändert sein sollten.
Vor einer entsp. Neueinstufung gem. § 48 Zehntes Buch Sozialgesetzb. (SGB X) – mit Herabsetzung des GdB – werden Sie jedoch angehöhrt.
Den vorhandenen Ausweis den ich seit 26.11.2008 soll ich einschicken. Ich denke dann mekomme ich den Neuen zugesendet.
Wo meine ganze Unsicherheit liegt:
Ich verstehe es so: Nach 5 Jahren wenn nichts neues gewachsen wäre wäre die Heilungsbewährung eingetreten.
(Ich hoffe ich kann mich verständlich ausdrücken)
Ab jetzt laufen neue 5 Jahre mit Heilungsbewährung.
Diese gesteht man zwar in Prozenten (80) ab OP Tag zu.
Jedoch denkt man das ich überbewertet bin. Zwar nicht für den vollen Zeitraum aber die letzten 2 Jahre.
Ich sehe es so: Ich bin erkrankt, und so lange nicht nur wegen der Gnade des Amtes sondern wegen der Erkarnkung zu Recht mit 80 Prozent Gdb eingestuft.
habe ich da einen Denkfehler und lasse alles laufebn wie es läuft, oder was mache ich am besten?
Grüße Michael
Ps.: was mache ich wenn mein TG beim nächsten messen in UF nicht unterhalb der Nachweisgrenze liegt?
Ich hoffe immer, jedoch man weiss nicht was kommt.
Antwort auf: Soll ich gegen den Bescheid Wiederspruch einlegen?
Hallo Michael,
Einspruch brauchst Du nicht einlegen.
Das mit dem Überbewertet sein bedeutet nur, dass man dir einen GdB von 80 zugesteht, obwohl es dir (möglicherweise) gar nicht so schlecht geht. Das ist einfach so vorgesehen, dass es nach einer Krebserkrankung erstmal Schwebi gibt, egal, wie gut oder schlecht es demjenigen geht.
Wenn nach Ablauf der Heilungsbewährung nix neues gewachsen ist (was ich dir wünsche), wird neu untersucht und meistens ist die Schwebi dann weg, obwohl man sich trotzdem immer noch nicht gesund fühlt.
Da liegt aber die Krux: Die Auflagen sind sehr hoch und nur weil Du Tabletten nehmen musst und dich immer noch beeinträchtigt fühlst, heißt das nicht, dass Du im Sinne des Gesetzgebers schwerbehindert bist.
Warte die Heilungsbewährung ab und sieh dann, wie es dir geht. Gegen einen neuen Bescheid kannst Du dann immer noch Einspruch erheben.
Ich verstehe nur nicht, dass Du nach 2 Jahren einen neuen Ausweis bekommst und die 5 Jahre von Neuem beginnen (wobei, freu dich drüber). War denn während der ersten Heilungsbewährung noch etwas (neue Erkrankung, Verschlimmerung etc.)?
Viele Grüße
Tuvok
Nicht die Krankheit bestimmt dein Leben, sondern Du selbst!
Antwort auf: Soll ich gegen den Bescheid Wiederspruch einlegen?
Hallo Micha, Tuvok,
soweit ich das überblicke, ist Micha wg. erneuter LK-Metas in diesem Jahr operiert worden. Da die Heilungsbewährung meines Wissens erst dann läuft, wenn man nach Stand der Dinge tumorfrei ist, müsste sie korrekterweise auch erst wieder in diesem Jahr anfangen zu laufen. Insofern sollte das eigentlich korrekt sein. Wenn der Tg in UF nicht verschwindet, heißt das nach meiner Interpretation, dass Tumorfreiheit nicht gegeben ist und die Heilungsbewährung auch noch nicht läuft. Dazu gibt es meines Wissens auch eine Entscheidung (allerdings zur Ersteinstufung), in der es darum ging, ab welchem Zeitpunkt die Heilungbewährung läuft. Da wurde dahingehend entschieden, dass der Zeitpunkt nicht die OP ist sondern der Nachweis eines Sauberen Szintigramms UND ein TG-Wert, der mit der Annahme der Tumorfreiheit in Einklang ist.
Lange Rede kurzer Sinn, wenn irgendwann der TG wieder so hoch wird, dass man vorhandenes Tumorgewebe annehmen muss, hört die Heilungsbewährung auf zu laufen und beginnt von Neuem, sobald Du wieder als tumorfrei giltst. Wobei ich natürlich Tumorfreiheit und Ablauf der Heilungsbewährung nach 5 Jahren mit Herabstufung einem hohen TG vorziehen würde.
Viele Grüße
Karl
Ich muß mit der Gewohnheit brechen, ehe sie mich gebrochen hat.
G.C.Lichtenberg
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Antwort auf: Soll ich gegen den Bescheid Wiederspruch einlegen?
ja, so ist es.
ich würde den TG im nicht nachweisbaren Bereich doch allem anderen vorziehen.
Vielen Dank euch beiden für die Infos.
Grüße Michael
Antwort auf: Soll ich gegen den Bescheid Wiederspruch einlegen?
Hi,
ich weiß nicht, ob ich das alles so richtig verstehe. Ich habe damals (2007) meinen SchwerbiAUsweis bekommen, 50%.
Der gilt 5 Jahre.
Jetzt ist mein TG Wert gestiegen bzw. sie haben Metastasen gefunden und ich die Behandlung beginnt von neu.
Kann ich meinen Ausweis versuchen aufzuwerten z.B. auf 80% bzw. die Gültigkeit ab jetzt verlängern?
Lieben Dank
Gruß Michaela
Antwort auf: Soll ich gegen den Bescheid Wiederspruch einlegen?
Hallo Michael,
am besten sagst du bei der Aufnahme im KH auf der Station
das du jemanden von der Sozialstation sprechen möchtest.
Die Frau kann dir alles vorbereiten und auch abschicken.
Bei mir hat es so 4 Monate gedauert bis der Brief vom Landratsamt da war.
Ich habe auch eine Anschlussheilbehandlung im KH beantragt.
Wenn du eine machen wolltest, dann kannst du eine Wunschklink angeben.
Wenn du was ich dir nicht wünsche Logopädische Unterstützung benötigst,
dann lasse das in den Antrag mit aufnehmen. Bei mir ging da mächtig was schief.
Grüße Michael
Antwort auf: Soll ich gegen den Bescheid Wiederspruch einlegen?
Hallo zusammen,
soweit ich weiß, ist bei mehreren unserer Forenmitglieder leider der Fall, dass sie einen nachweisbaren Tumormarker (TG oder Calcitonin) haben, aber bildlich kein Nachweis für Rezidive geführt werden kann (wegen mangelnder Jodspeicherung) und deshalb KEIN GDB anerkannt wird.
Soweit ich weiß, klagt sogar ein Mitglied dagegen, dass die Heilungsbewährung angeblich eingetreten sein soll, obwohl der nachweisbare TG Wert ja das Gegenteil anzeigt.
Die Logik ließ mich vorher auch annehmen, dass es anders sei. Wenn ihr möchtet, kann ich mich hier nocheinmal genau erkundigen, wie es bei den beiden, die mir spontan einfallen, im Detail derzeit steht.
Viele Grüße, Sandra
Antwort auf: Soll ich gegen den Bescheid Wiederspruch einlegen?
Hallo,
bei Michaela scheinen ja die Metastasen gesichert zu sein (hatte ich so verstanden). Insofern sollte das kein Problem darstellen.
Da bei den Versorgungsämtern oft nach Aktenlage und den mitgesandten Befunden entschieden wird, vermute ich, dass auch viel davon abhängt, wie eben der Befund formuliert wurde. Wenn bei einem erhöhten TG (natürlich nur wenn er hinsichtlich TAK und Wiederfindung aussagekräftig ist) ärztlicherseits ein Rezidiv (man muss es ja nicht Metastase nennen) bescheinigt wird, sollte das zumindest bessere Chancen versprechen, als wenn nur ein Verdacht ausgesprochen wird. Bei einem unter Suppression deutlich erhöhten TG, der vorher einmal unterhalb der Nachweisgrenze war, ist die Diagnose Rezidiv doch eigentlich nicht aus der Luft gegriffen, auch wenn noch kein Bildgebung möglich ist?
Viele Grüße
Karl
Ich muß mit der Gewohnheit brechen, ehe sie mich gebrochen hat.
G.C.Lichtenberg
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Antwort auf: Soll ich gegen den Bescheid Wiederspruch einlegen?
Hallo Karl,
genau, wenn Rezidiv/Metastasen bildlich nachgewiesen werden können, dann hat man mit der Verlängerung des Ausweises kein Problem.
Das Problem ist lediglich, dass ein erhöhter Tumormarker – scheinbar sogar unabhängig von der Höhe – alleine (zumindest manchmal) nicht auszureichen scheint. Wie gesagt, bei Interesse hole ich gerne detailliertere Daten ein.
Viele Grüße, Sandra
Antwort auf: Soll ich gegen den Bescheid Wiederspruch einlegen?
Hallo zusammen,
ich habe es immer noch nicht kapiert.
Heute ist mein Ausweis den ich letzte Woche zum nachtragen zurückgegeben hatte gekommen.
Jetzt ist nur der Vermerk mit Kuli reingeschrieben das es
der GdB ab 23.06.2010 80 prozent beträgt.
Der Ausweis wurde in der Laufzeit nicht verlängert.
Ist das jetzt so richtig oder hätte nicht die Heilungsbewährung noch dem Rezediev neu beginnen müssen?
Grüße Michael
Antwort auf: Soll ich gegen den Bescheid Wiederspruch einlegen?
Hallo Micha,
die Heilungsbewährung hääte neu beginnen müssen, das kannst Du aber kurz vor Ablauf des Ausweises begründen. Wenn Du Willst aber auch Widerspruch einlegen. Das ist sicher die bessere Variante, weil Du nach 4 Wochen ja sonst die verkürzte Laufzeit ja anerkannt hast.
LG Sofia
Antwort auf: Soll ich gegen den Bescheid Wiederspruch einlegen?
Hallo Sofia,
hallo alle anderen.
Heute habe ich nach einer Info vom Versorgungsamt meinen
Wiederruf zurückgezogen.
Im Neuen Brief steht das die Heilungsbewährung zwar im Ausweis nicht verlängert wurde aber 2013 beantragt werden kann.
Die neue Laufzeit beträgt dann bis 6.2015.
Ist für mich Beamtendeutsch.
Mein Motto in solchen Fällen:
Wir sind Deutschland.
Viele liebe Grüße Michae
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